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  • Energierichtplanung

    Auf Basis von Art. 20 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden hat der Stadtrat einen kommunalen Richtplan zum Thema Energieversorgung beschlossen. Die Energierichtplanung der Stadt Chur ist ein behördenverbindliches Instrument für die Strom-, Gas- und Wärmeversorgung. Sie hat das Ziel, den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu reduzieren, lokale erneuerbare Energien zu fördern und die Energieeffizienz zu steigern. Der Energierichtplan besteht aus einer Karte mit Gebietsausscheidungen und einem Bericht, der die Grundlagen, Ziele und Massnahmen enthält.

    Aufgrund veränderter energiepolitischer Rahmenbedingungen – wie dem kantonalen Energiegesetz von 2021, dem Masterplan Energie und Klima Stadt Chur sowie den Fusionen mit den Gemeinden Maladers, Haldenstein und Tschiertschen-Praden – musste der alte Energierichtplan von 2019 überarbeitet werden. Auch die Annahme der Vorlage vom 12. März 2023 zur finanziellen Unterstützung der IBC in eine zukunftsgerichtete, nachhaltige und CO2-neutrale Wärme- und Kälteversorgung hat einen Einfluss auf die Energierichtplanung. Der neue Energierichtplan fokussiert sich unter anderem auf das Netto-Null-Ziel 2050 und wurde an die aktuellen Bedürfnisse angepasst. Gleichzeitig bildet er eine wichtige Grundlage für die anstehende Revision der städtischen Grundordnung.

    Es handelt sich um eine rollende Planung, die alle 7 - 10 Jahre aktualisiert wird.

    Der Energierichtplan kann im Detail auf dem GIS-StadtplanExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. eingesehen werden.

     

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