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  • Handänderungssteuer

    Die Handänderungssteuer beträgt 2% des amtlichen Verkehrswertes bzw. vom objektiven Übergangswert. Sie ist eine rein kommunale Steuer. Als Handänderung gilt jede Übertragung von tatsächlicher und wirtschaftlicher Verfügungsgewalt über ein Grundstück.

    Gesetzliche Grundlagen: Steuergesetz Stadt Chur

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Gesetz über die Gemeinde- und Kirchensteuern (GKStG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

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