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  • Liegenschaftensteuer

    Die Liegenschaftensteuer beträgt 0.5 Promille des kantonalen Vermögenssteuerwertes ohne Abzug der Schulden.

    Die Liegenschaftensteuer ist eine rein kommunale Steuer. Sie wird jährlich auf den in Chur gelegenen Grundstücken erhoben. Steuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen, die am Ende des Steuerjahres Eigentum oder Nutzniessung an Grundstücken haben.

    Gesetzliche Grundlagen: Steuergesetz Stadt Chur

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Gesetz über die Gemeinde- und Kirchensteuern (GKStG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

    Zugehörige Objekte