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  • Winterdienst

    Zu den schönsten Erscheinungen eines richtigen Winters gehört der Schnee. Gerade für Kinder, aber auch für viele Erwachsene ist eine Stadt wie Chur ohne Schnee grau und trostlos. Und doch behindert das flockige Weiss unsere mobile Gesellschaft.

    Morgen für Morgen fahren und marschieren in Chur Tausende von Pendlern auf Strassen und Wegen zur Arbeit - zu Fuss, per Stadtbus, Auto oder Velo. Um diese Mobilität auch im Winter zu gewährleisten, sollte die Schneedecke spätestens um 07.00 Uhr geräumt sein. Verantwortlich für die Schneeräumung in Chur ist ebenfalls der Werkbetrieb der Stadt Chur.

    Während der Wintermonate (Anfangs November bis Ende März) ist der Werkbetrieb besorgt, alle Durchgangstrassen und Verkehrswege begeh- und fahrbar zu halten, damit keine Verspätungen und Blockierungen, insbesondere im Stadtbusverkehr auftreten.

    Die Durchführung des Winterdienstes erfolgt auf Basis des vom Stadtrates verabschiedeten Winterdienstkonzeptes vom 11. Januar 2022. Ziel des Winterdienstes ist es, mit einem vernünftigen und möglichst umweltgerechten Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel und innerhalb angemessener Fristen, allen Passanten und Verkehrsteilnehmern sichere Verkehrswege zu bieten.

    Bereits tagsüber verfolgt der Winterdienstverantwortliche die Wetterprognosen, so dass die Einsatzkräfte fast rund um die Uhr gewappnet sind.

    Die Eigenverantwortung aller Verkehrsteilnehmer ist besonders im Winter von grosser Bedeutung. Fahrzeuge, Ausrüstung, entsprechendes Schuhwerk und das Verhalten sind jederzeit den vorherrschenden Bedingungen und Witterungsverhältnissen anzupassen.

    Rund 23 Winterdienstprofis befreien Churs Strassen von Schnee und Eis – zu jeder Tages- und Nachtzeit und mit schwerem Gerät, damit der Berufsverkehr ungehindert rollen kann. Die Schneeräumung erfolgt in drei Prioritätsstufen:

    1. Priorität   Buslinien, Hauptverkehrsachsen, Strassen mit steilen Abschnitten, Trottoirs, Bahnhöfe, sowie das übrige öffentliche Strassennetz und Velowege
    2. Priorität   Fussgängerübergänge, nicht maschinell räumbare Abschnitte z.B. Treppen und öffentliche Parkplätze
    3. Priorität   Naturstrassen

     

    Der Winterdienst des Werkbetriebes Chur 

    • Im Winter übernehmen Pikett-Chefs des Werkbetriebes jeweils während einer Woche abwechslungsweise den Pikettdienst, d.h. sie sind bei Bedarf für das rasche Aufgebot der Einsatzteams verantwortlich. Dies auch an den Wochenenden.
    • Der Pikettchef unternimmt um ca. 03.00 Uhr morgens eine Kontrollfahrt - eventuell weitere - und bietet danach bei Bedarf das nötige Personal auf.
    • Für die Schneeräumung auf Strassen und Trottoirs sind die Mitarbeiter und Unternehmer bei Bedarf zwischen 03.30 Uhr morgens und 23.00 Uhr abends, mit ihren Fahrzeugen unterwegs. Prioritär werden, wenn nötig, die Buslinien behandelt.
    • Für die Schneeräumung machen sich jeweils etwa 23 Mitarbeitende mit ihren Fahrzeugen auf den Weg, bei der Glatteisbekämpfung sind es bis zu 18 Fahrzeuge.
    • Die Schneeräumung erfolgt in bestimmten Touren - jede Route wird nach Möglichkeit innerhalb 2.5 bis 3.0 Std. erledigt.
    • Zusätzlich räumen ab 07.00 Uhr morgens weitere ca. 12 Mitarbeiter den Schnee an Bushaltestellen, Bahnhöfen, Plessur- und Rheinbrücken, Treppen sowie Fussgängerstreifen im Stadtzentrum von Hand oder mit kleinen Schneeschleudern weg.
    • Nur durch Beizug von zusätzlichen externen Fahrzeugen kann bei Schneefall eine schnelle Räumung aller Strassen, Trottoirs und Radwege gewährleistet werden.

     

    Bei Eis und Schnee - einige Tipps

    • Dem Wetter angepasstes Schuhwerk tragen
    • Unnötige Gänge zu Fuss frühmorgens vermeiden oder auf den Nachmittag verschieben
    • Öffentliche Verkehrsmittel benützen
    • Zweiradverkehr ist bei winterlichen Verhältnissen extrem gefährlich! Eine entsprechende Ausrüstung ist empfehlenswert.
    • Bitte bedenken Sie, dass die Mitarbeitenden des Werkbetriebes nicht überall gleichzeitig räumen können
    • Priorität haben der öffentliche Verkehr, Trottoirs und die Hauptverkehrsachsen
    • Bitte werfen Sie den Schnee nicht auf die Strasse, sondern verteilen ihn auf der Mahde am Strassenrand
    • Schnee von Privatparzellen darf nicht auf öffentlichem Grund deponiert werden (SVG, Art. 30, Baugesetz der Stadt Chur, Art. 33)
    • Reichen die Platzverhältnisse für ein Schneedepot auf Privatareal nicht aus, ist der Schnee durch ein Bauunternehmen abtransportieren zu lassen. 
    • Es ist Aufgabe des privaten Grundeigentümers, den Schnee am Strassenrand bei Einfahrten zu entfernen. Schneemahden, welche durch städtische Schneeräumfahrzeuge in Zufahrten oder auf Vorplätzen von Privatparzellen entstehen, müssen geduldet werden (StrV, Art. 17)
    • Ausserordentliche Witterungsverhältnisse verlangen von allen Verkehrsteilnehmern besondere Vorsicht. Es ist deshalb unumgänglich, dass Fahrverhalten den winterlichen Verhältnissen anzupassen. Der Werkbetrieb der Stadt Chur dankt für das Verständnis und eine rücksichtsvolle Fahrweise und wünscht Ihnen eine gute Fahrt durch den Winter.

     

     

    Weitere Infos

    Stadt Chur, Grün und Werkbetrieb, Werkbetrieb, Tel. 081 254 47 52
    MO – FR  07.00 Uhr -11.45 Uhr und 13.15 Uhr -17.00 Uhr
    E-Mail: werkbetrieb@chur.ch