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  • Hundetaxe 2021

    13. November 2020

    Der Stadtrat hat die Hundetaxe des Jahres 2021 für jeden Hund auf Fr. 150.00 festgelegt.

    Nachfolgende Hunde sind von der Taxe befreit:

    Hunde mit Prüfungsausweis, welche einsatzfähig sind und zum Allgemeinwohl der Menschen eingesetzt werden wie: Lawinen-, Polizei-, Therapie-, Blindenführer-, Such-, Sanitäts- und Katastrophenhunde etc. sind von der Taxe befreit. Der Prüfungsausweis respektive die Einsatzfähigkeit des Hundes ist jährlich, nach Erhalt der in Rechnung gestellten Hundetaxe, der Stadtpolizei vorzulegen bzw. zu belegen. Für Hunde welche nicht mehr einsatzfähig sind, muss die volle Hundetaxe entrichtet werden.

    Für nachfolgende Hunde wird die Taxe zur Hälfte reduziert:

    1. Hunde, die dem Allgemeinwohl der Tiere dienen, wie Hirtenhunde, Schweisshunde, etc. Die Bestätigung ist jährlich, nach Erhalt der in Rechnung gestellten Hundetaxe, der Stadtpolizei vorzulegen. Für Hunde welche nicht mehr einsatzfähig sind, muss die ganze Hundetaxe entrichtet werden.
    2. Hunde, welche das HHB Brevet der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) erlangt haben, können den Wiederholungskurs weiterhin bei der SKG absolvieren.
      Hunde, welche zukünftig ein Brevet erlangen wollen, können das Nationale Hundehalterbrevet (NHB) absolvieren. Das NHB kann ebenfalls bei der SKG abgeschlossen werden. Die Vergünstigung bleibt bestehen, wenn das Brevet alle zwei Jahre, nach Absolvierung eines Wiederholungskurses, durch die SKG bestätigt wird. Die Bestätigung ist jährlich, nach Erhalt der in Rechnung gestellten Hundetaxe, der Stadtpolizei vorzulegen. Für Hunde welche nicht mehr über das Brevet der SKG verfügen, erfolgt keine Reduktion der Hundetaxe.
    3. Sporthunde, welche eine anerkannte Prüfung vorweisen können. Die Bestätigung ist jährlich, nach Erhalt der in Rechnung gestellten Hundetaxe, der Stadtpolizei vorzulegen. Für Hunde welche nicht mehr über eine anerkannte Prüfung verfügen, muss die Hundetaxe voll entrichtet werden.

    BezügerInnen von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfeempfangende sind von der Bezahlung der Hundetaxe befreit. Die dementsprechende Bestätigung ist jährlich, nach Erhalt der in Rechnung gestellten Hundetaxe, der Stadtpolizei vorzuweisen.

    Eine Reduktion oder ein Erlass der Hundetaxe ist nur möglich, wenn der Hundehalter nicht gegen das Tierschutzgesetz beziehungsweise die Tierschutzverordnung verstossen hat.

    Anmeldung für das Jahr 2021:

    Die Meldepflicht für junge Hunde beginnt ab dem 4. Lebensmonat und wird pro rata erhoben.

    Bei der Anmeldung von Hunden muss der Heimtierausweis und die AMICUS-Card (Datenkarte Mikrochip) mit den Angaben über den/die Hundehalter/in, die Rasse, der Name, das Geschlecht, Alter und Gewicht des Hundes, vorgewiesen werden.

    Jeder Hundehalter ist verantwortlich, dass sein Tier in der AMICUS-Datenbank registriert ist, und dass die Daten aktuell gehalten werden.

    Die Hundetaxe für das Jahr 2021 wird mittels Rechnungsstellung eingezogen.