Inhalt
Dreilattige Abschrankungen
Ab 1. Januar 2027 müssen Baustellen in Chur, bei denen der Fussverkehr entlang oder durch den Baustellenbereich geführt wird, mit dreilattigen Abschrankungen gesichert werden.
Die Stadt Chur schreibt ab 1. Januar 2027 eine dritte Latte bei Baustellenabschrankungen entlang von Fusswegen vor. Diese Vorgabe gilt für sämtliche Baustellen der Stadt Chur und der IBC Energie Wasser Chur auf städtischem Gebiet und soll die Führung des Fussverkehrs entlang von Baustellen sicherer machen.
Mit der zusätzlichen Latte im Bereich des Trottoirs soll insbesondere die Sicherheit von Kleinkindern erhöht und das Risiko von Abstürzen reduziert werden. Gleichzeitig können Menschen mit Sehbehinderung die bodennahe Latte mit dem Blindenstock ertasten. Sie dient ihnen damit als taktile Orientierungshilfe. Entsprechende Lösungen werden bereits in anderen Schweizer Städten eingesetzt.