Inhalt
Zweisprachige Klassen
Zulassungsbedingungen für zweisprachige Klassen präzisiert
Ab Schuljahr 2027/2028 gelten neue Zulassungsbedingungen für die zweisprachigen Kindergärten und Klassen der Stadtschule Chur. Das Kriterium der Eignung der Kinder wurde im Bereich der Sprachaffinität präzisiert.
Das zweisprachige Angebot der Stadtschule Chur ermöglicht Kindern, Deutsch und Italienisch sowie Deutsch und Romanisch im Schulalltag zu lernen. Das Angebot wurde in den vergangenen Jahren jedoch verstärkt aus Gründen mitgenutzt, welche nicht im Interesse am Spracherwerb der Kinder liegen. Die Bildungskommission der Stadtschule Chur hat deshalb die Zulassungsbedingungen angepasst.
Klarere Kriterien für die Affinität zur Zweitsprache
Im Bereich der Eignung der Kinder war die Affinität zur Zweitsprache bereits bisher massgebendes Aufnahmekriterium. Die neuen Zulassungsbedingungen sind insbesondere in diesem Bereich präzisiert worden. Priorität haben Kinder, die zweisprachig aufwachsen, mit altersgemässen Kenntnissen in Romanisch oder Italienisch respektive mit regelmässigem Kontakt zu erwachsenen Personen, welche mit ihnen Romanisch oder Italienisch sprechen. Ähnliche Kriterien bringen andere Bündner Schulträger mit einem zweisprachigen Angebot seit vielen Jahren zur Anwendung. Die präzisierten Zulassungsbedingungen enthalten neu auch Bestimmungen dazu, dass Kinder nach einer Aufnahme wieder ausgeschlossen werden können, wenn sich im Unterricht herausstellt, dass die Angaben der Erziehungsberechtigten im Aufnahmeverfahren nicht der Beurteilung durch die Stadtschule entsprechen.
Öffentliches Interesse wird mitberücksichtigt
Die Nutzung des Angebots aus Gründen, welche nicht primär im Fremdspracherwerb der Kinder liegen, führte dazu, dass in umliegenden Schulhäusern vor allem in den deutsch-italienischen Klassen unterdurchschnittlich wenige Quartierskinder mit guten Deutschkenntnissen zurückblieben. Dies wirkte sich negativ auf die Bildungsqualität von rund 900 Primarschulkindern in diesen Schulhäusern aus. Die präzisierten Aufnahmekriterien berücksichtigen das öffentliche Interesse an guter Bildungsqualität für alle Schulkinder stärker mit. Es wird sichergestellt, dass in den deutschsprachigen Regelklassen genügend deutschsprachige Kinder verbleiben und die Klassen möglichst ausgewogen zusammengesetzt werden können.
Die neuen Zulassungsbedingungen hat die Bildungskommission im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags gemäss Artikel 7 Absatz 2 des städtischen Schulgesetzes (RB 711) festgelegt. Sie gelten erstmals für Kinder, die im Schuljahr 2027/2028 in den Kindergarten oder die 1. Primarklasse eintreten. Die detaillierten Bedingungen und Informationen zum Aufnahmeverfahren sind auf der Webseite der Stadtschule Chur publiziert.