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Sichere Fasnacht
Die Stadt Chur erinnert an Brandschutzvorgaben für die Fasnacht 2026 und verstärkt die Kontrollen in dekorierten Lokalen.
Damit die Churer Fasnacht 2026 sicher und ohne Zwischenfälle gefeiert werden kann, weist Abteilung Brandschutz der Stadt Chur alle Betreiberinnen und Betreiber von Gast- und Veranstaltungsräumen auf die geltenden Brandschutzvorschriften der VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen) hin. Die Kontrollen für die Fasnacht 2026 werden zudem intensiviert.
In Räumen mit Publikumsverkehr gilt bei Dekorationen, Fluchtwegen und Löschmitteln besondere Aufmerksamkeit. Es dürfen nur schwer brennbare (RF2) und nicht brennend abtropfende Materialien für Dekorationen eingesetzt werden. Diese müssen genügend Abstand zu Wärmequellen einhalten und dürfen keine zusätzliche Brandgefahr darstellen. Flucht- und Rettungswege müssen frei bleiben, Rettungszeichen sichtbar und Löschmittel jederzeit zugänglich und funktionstüchtig sein. Das Personal ist in allen Fragen des Brandschutzes ausreichend zu schulen und zu instruieren. Neu gilt während der gesamten Fasnacht ein striktes Feuerverbot. Dieses umfasst unter anderem offenes Feuer, Wunderkerzen, Flambiergeräte und Feuerwerkskörper. Raucherabfälle sind in nicht brennbaren Behältern zu entsorgen.
Verstärkte Kontrolle
Alle Restaurants, Bars und Lokale mit Fasnachtsdekoration sind verpflichtet, diese bei der Abteilung Brandschutz für eine Kontrolle anzumelden. Fertig dekorierte Betriebe müssen bis spätestens Donnerstag, 12. Februar, brandschutztechnisch abgenommen werden. Betriebe ohne meldepflichtige Fasnachtsdekorationen haben sich weiterhin an die generellen Brandschutzvorgaben zu halten.