Kopfzeile

Inhalt

  • Gebäudeadressierung / Strassennamen

    Gebäudeadressierung

    Die Gebäudeadresse besteht aus Lokalisation (Strasse), Hausnummer, Postleitzahl sowie Ortschaft. Sie ist in ihrer Kombination eindeutig und ermöglicht das einfache Auffinden von Gebäuden, Wohnungen oder Geschäften.

    Die Vergabe von Hausnummern richtet sich nach der Empfehlung "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen" des Bundesamtes für Landestopografie.

    Neu- und Umbauten werden hinsichtlich der Hausnummerierung gemäss den Richtlinien überprüft und allenfalls neu vergeben. Dabei muss eine übersichtliche und einfache Adressierung angestrebt werden, welche die Auffindbarkeit sowie die Zugänglichkeit bei Notfällen oder bei Anlieferungen gewährleistet. Künftig mögliche bauliche Entwicklungen auf umliegenden Liegenschaften werden sinngemäss mitgedacht.

    Für die Vergabe oder Änderung von Hausnummern ist die Abteilung Stadtentwicklung zuständig.

    Die Beschilderung der Gebäude bzw. der Gebäudeeingänge auf privatem Grund ist Sache des Eigentümers. Die Hausnummern müssen am Gebäude so angeschlagen werden, dass sie von der Strasse aus klar sichtbar und deutlich erkennbar sind. Es kann eine Hausnummer-Tafel beim Grün und Werkbetrieb der Stadt Chur, Industriestrasse 14, (Telefon 081 254 47 11, Mail: werkbetrieb@chur.ch) erworben werden.

     

    Strassennamen

    Neue Namen für Lokalisationen (Strassen, Plätze, etc.) sind zu vergeben, wenn die Auffindbarkeit eines Gebäudes von der bestehenden Lokalisation aus, negativ beeinträchtigt ist. 

    In Chur dienen gebietsweise Persönlichkeiten, Flurnamen, Pflanzen, Tiere, etc. als Namensgeber. Strassennamen, die von Persönlichkeiten abgeleitet sind, verweisen auf verdienstvolle Personen, di in irgendeiner Weise eng mit Chur oder Graubünden verbunden sind. An geeigneter Stelle sind Personen-Strassennamentafeln mit einer Erklärung zur Person ergänzt.

    Für neue Strassennamen werden seitens Stadtentwicklung Vorschläge ausgearbeitet. Der Beschluss für einen neuen Namen obliegt dem Stadtrat.

    Zugehörige Objekte