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  • Provisorische Stadtsteuerrechnung laufendes Jahr

    Ende Juni erfolgt jeweils die vorläufige (provisorische) Stadtsteuerrechnung für das laufende Jahr. Die definitive Steuerveranlagung für dieses Steuerjahr erfolgt in der Regel erst im folgenden Jahr.

    Die vorläufige Steuerrechnung basiert entweder auf den vom Pflichtigen gemachten Angaben in der letzten eingereichten Steuererklärung oder auf den Steuerfaktoren (Einkommen und Vermögen) der letzten Steuerveranlagung.

    Falls sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse verändert haben und deshalb die provisorische Rechnung von den effektiven Verhältnissen stark abweicht, kann diese durch eine schriftliche Mitteilung unter Angabe des steuerbaren Einkommens und Vermögens entsprechend angepasst werden.

    Es handelt sich bei dieser Stadtsteuerrechnung um eine vorläufige (provisorische) Rechnung. Es besteht daher keine Einsprachemöglichkeit.

    Die provisorischen Rechnungen für das laufende Jahr betreffend die Kantons- und direkten Bundessteuern werden jeweils im Januar zugestellt.

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