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  • Anerkennung

    Vaterschaftsanerkennung - Was tun?

    Sie werden bald Vater eines Kindes oder sind es bereits und Sie sind mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet?
    Dann können Sie – sofern alle Dokumente vollständig sind – vor der Zivilstandsbeamtin / dem Zivilstandsbeamten eine persönliche Erklärung abgeben, damit Sie auch rechtlich als Vater gelten.
    Zur Entgegennahme der Erklärung ist in der Schweiz jedes Zivilstandsamt zuständig.
    Besteht allerdings ein Bezug zum Ausland (Vater oder Mutter sind ausländische Staatsangehörige) ist das Zivilstandsamt am Geburtsort oder am gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, sowie am Wohnsitz oder am Heimatort der Mutter oder des Vaters zuständig.

    Wir beraten Sie gerne telefonisch über den Ablauf der Anerkennung.

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    Die gemeinsame elterliche Sorge sowie die Aufteilung betreffend die Erziehungsgutschriften können auch im direkten Zusammenhang mit der Anerkennung geregelt werden.

    Vor der Abgabe der Erklärung betreffend die gemeinsame elterliche Sorge und betreffend die Vereinbarung der Erziehungsgutschriften beim Zivilstandsamt können sich die Eltern von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB beraten lassen.

    Das Zivilstandsamt bietet keine Beratung in Bezug auf die gemeinsame elterliche Sorge und die Erziehungsgutschriften an.

    Die Anerkennung und die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge sind kostenpflichtig.

    Zugehörige Objekte

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