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  • Container für Gewerbekehricht

    Als Industrie- und Gewerbebetrieb können Sie ein Gesuch stellen, damit Sie ihren Kehricht ohne churersäcke in Containern bereitstellen dürfen.

    Container für Gewerbekehricht ungepresst (max. 130 kg Inhalt). Wenn Ihr Container nicht mechanisch gepressten Kehricht enthält, verschliessen Sie diesen und versehen ihn mit der schwarzen Plombe für «Gewerbekehricht ungepresst».

    Container für Gewerbekehricht gepresst (max. 250 kg Inhalt). Wenn Ihr Container mechanisch gepressten Kehricht enthält, verschliessen Sie diesen und versehen ihn mit der roten Plombe für «Gewerbekehricht gepresst».

    Container grösser 360l bedürfen in jedem Falle einer Bewilligung, diese können Sie beim Werkbetrieb beantragen. Wenn Sie einen Container besitzen, sind Sie verantwortlich für dessen Lagerung, Unterhalt und Reinigung.
    Die Container müssen den Normen entsprechen (B1300mm, T850mm, H1250mm) und in gutem Zustand sein, so dass Räder und deren Bremsen funktionieren. Nur so können die Container mit den vorhandenen Verladeeinrichtungen an den Kehrichtfahrzeugen entleert werden. Stellen Sie Container nur mit geschlossenem Deckel und dem entsprechenden Gebührenträger (Plombe) zur Abfuhr bereit. Defekte und überfüllte Container können von einer Leerung ausgeschlossen werden.

    Die Bereitstellung ist nur am Abfuhrtag um 07.00 Uhr gestattet

     

    Hier finden Sie das Antragsformular für Bewilligung zum Aufstellen von Containern (ab 360l)

    Regelmässige Abfuhr

    Regelmässige Abfuhr
    Gewerbekehricht