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Pflegefinanzierung Stadt Chur
Die folgenden Informationen richten sich an Alters- und Pflegeheime und Pflegewohngruppen sowie Spitex-Dienste und freiberuflich tätige Pflegefachpersonen im Kanton Graubünden (stationäre und ambulante Einrichtungen der Langzeitpflege), die Pflegeleistungen mit der Stadt Chur abrechnen.
Ausserkantonale Pflegeheime und Pflegewohngruppen sowie Spitex-Dienste und freiberuflich tätige Pflegefachpersonen, die Pflegeleistungen für Personen mit Wohnsitz in Chur erbringen, reichen die Restkostenabrechnung für die Pflegefinanzierung (Gemeinde- und Kantonsanteil) für Churer Einwohnerinnen und Einwohner beim kantonalen Gesundheitsamt Graubünden ein. Beachten Sie dazu bitte die Erläuterungen, Vorgaben und Formulare auf der Webseite des kantonalen Gesundheitsamtes: www.gr.ch
Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und Pflegewohngruppen und deren Angehörige sowie Kundinnen und Kunden von Spitex-Diensten und freiberuflich tätige Pflegefachpersonen richten sich bei Fragen zur Pflegefinanzierung bitte direkt an die zuständige Einrichtung.
Pflegefinanzierung
Die Stadt Chur übernimmt den Gemeindeanteil der Pflegefinanzierung (Restkostenfinanzierung) für stationäre und ambulante Pflegeleistungen und Leistungen der Akut- und Übergangspflege (AÜP) sowie für ambulante hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen und Leistungen des Mahlzeitendienstes gemäss den rechtlichen Grundlagen des Kantons Graubünden (KPG; BR 506.000; und VOzKPG; BR 506.060).
Stationäre und ambulante Einrichtungen der Langzeitpflege finden wichtige Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, zu den Tarifen, zur Kostengutsprache, zum Abrechnungsmodus mit dem Kanton usw. auf der Webseite des kantonalen Gesundheitsamtes: www.gr.ch
Abrechnungsmodalität mit der Stadt Chur
Die Abrechnung kann quartalsweise oder monatlich erfolgen.
Ihre Rechnung senden Sie bis zum 10. des Folgemonats respektive bis zum 10. des Folgequartals per Post an: Abteilung Gesundheit und Alter, Pflegefinanzierung, Klostergasse 11, Postfach 810, 7001 Chur.
Die Abrechnung muss einen Einzahlungsschein bzw. Ihre Kontoverbindung (IBAN-Nr.) und folgende Angaben enthalten:
- Angaben zur Institution (Name und Adresse),
- Angaben zur Abrechnungs/Leistungsperiode (von – bis)
- Personelle Angaben zu den Heimbewohnerinnen und bewohnern respektive den Spitex-Klientinnen und Spitex-Klienten (Name, Vorname und Geburtsdatum)
- Alters und Pflegeheime: die Pflegebedarfsstufe und die Anzahl Pflegetage in der jeweiligen Pflegebedarfsstufe pro Heimbewohnerin/pro Heimbewohner (getrennt nach Langzeitpflege, AÜP, Tages und Nachtstruktur).
- SpitexDienste und Pflegefachpersonen: die Anzahl Stunden pro verrechneter Leistungskategorie (KLVa, KLVb, KLVc, AÜP) pro SpitexKlientin/pro Spitex-Klient. Spitex-Dienste mit kommunalem Leistungsauftrag geben zusätzlich die Anzahl Stunden der verrechneten hauswirtschaftlichen und betreuerischen Leistungen sowie die Anzahl der verrechneten Mahlzeiten pro Klientin/pro Klient an.
Wenden Sie sich bei Fragen bitte an:
Gesundheit und Alter
Pflegefinanzierung
Frau Martina Gredig
Klostergasse 11
Postfach 810
7001 Chur
Tel. 081 254 46 25
Informationen
- Datum
- 15. Januar 2019
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheit und Alter | 081 254 46 97 | Kontaktformular |