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Abmeldung / Wegzug (eUmzug)
Sie haben zwei Möglichkeiten, uns Ihre Abmeldung innert 14 Tagen
mitzuteilen.
a) Sie melden sich online ab
Schweizer StaatsangehörigeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (ohne Wochenaufenthalt)
Ausländische StaatsangehörigeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (ohne Wochenaufenthalt)
WochenaufenthalterInnen
Schüler, Studenten und Lernende
b) Sie melden sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste ab
Bei Wegzug ins Ausland ist für alle EinwohnerInnen die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste notwendig. Ausländische Staatsangehörige bringen den Ausländerausweis sowie die ausgefüllte und unterzeichnete Abmeldeerklärung/Definitiver Wegzug ins AuslandExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. mit.
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | 081 254 41 56 | Kontaktformular |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
|---|