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Inhalt

  • Änderungen / Mutationen (Firmen / Betriebe)

    Namens- und/oder Rechtsformänderung eines Betriebes
    Sie haben vor den „Namen-" und/oder die „Rechtsform“ ihres Betriebes zu ändern?

    Umzug eines Betriebes
    Sie planen mit Ihrem Betrieb innerhalb der Gemeinde einen Domizilwechsel vorzunehmen?

    Meldevorschriften und Fristen
    Wer innerhalb von Chur mit seinem Betrieb einen Domizilwechsel vornimmt oder den Namen seiner Firma ändert, hat dies innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.

    Die Meldung beinhaltet nebst der Adresse auch Angaben zu den Räumlichkeiten, welche für die Führung des Betriebes benötigt werden.

    Gebühren
    keine

    Aktionen

    Zugehörige Objekte

    Bemerkung

    Ergänzen Sie die Felder des nachfolgenden Online-Formulars möglichst lückenlos. Bitte beachten Sie, dass die mit einem Stern * gekennzeichneten Felder obligatorisch zu erfassen sind.

    Unterlagen

    Bei eintragungspflichtigen Gewerben ist der Handelsregisterauszug massgebend.

    Inhaber einer Einzel- oder Kollektivfirma, deren Wohnsitz nicht am Ort Ihres Gewerbes ist, haben bei den Einwohnerdiensten der Stadt Chur eine aktuelle Wohnsitzbestätigung zu hinterlegen. Diese Bestätigung ist bei der „Wohngemeinde“ anzufordern.

    Verfahren

    Nach der Mutation des Registereintrages erhalten Sie per Post eine aktualisierte „Geschäftsniederlassungs-Bescheinigung“ zugestellt.

    Online-Formular

    Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.