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  • Aufruf Hecken- und Baumrückschnitt

    4. November 2022

    Zurückschneiden von Hecken und Bäumen

    Immer wieder behindern Bäume und Sträucher, die in den Strassenraum oder Trottoirs hineinragen die Sicht von Verkehrsteilnehmenden oder die ordentlichen Unterhaltsarbeiten. Die Stadt Chur fordert deshalb dazu auf, Bepflanzungen an Strassen und Wegen zurückzuschneiden.

    Nicht gepflegte oder zu nahe stehende Bepflanzungen am Strassen- oder Wegrand führen oft zu eingeschränkter Verkehrssicherheit. Ungeschnittene Hecken oder Bäume schränken die Sichtverhältnisse oder die Strassenbeleuchtung erheblich ein. Auf Trottoirs können Passantinnen und Passanten – vor allem Kinder – im Bereich von Ein- oder Ausfahrten so leicht übersehen werden. Auch der Strassenreinigung und der Schneeräumung durch die Werkbetriebe erschwert es die Arbeit. In den Strassenraum ragendes Geäst beschädigt die Fahrzeuge. Im Extremfall müssen die Fahrzeuge dem Hindernis ausweichen und es bleibt Unrat, Laub, Blütenstaub oder im Winter Schnee liegen. Im Herbst kann sich Grünzeug in den Fugen ausbreiten und örtlich sogar den Belag beschädigen. Auch die Schächte der Strassenentwässerungen werden durch Laub und Nadeln stark verschmutzt, was besonders bei starkem Regen schnell zu Verstopfungen führen kann.

    Sachgerechtes Zurückschneiden
    Anstösserinnen und Anstösser an öffentlichen Strassen und Wegen werden deshalb aufgefordert, ihre Bepflanzungen auf das Strassenprofil zurückzuschneiden. Dabei gilt es folgendes zu beachten:

    • Pflanzen dürfen nicht in den Lichtraum der Strassen ragen. Die Höhe des Lichtraums beträgt 5 Meter über den Verkehrsflächen, die für den Fahrverkehr bestimmt sind und 3.5 Meter über Verkehrsflächen, die nicht für den Fahrverkehr bestimmt sind.
    • Wo es die Sicherheit des Verkehrs erfordert – namentlich auf der Innenseite von Kurven – sind Anpflanzungen und Einfriedungen verboten, welche die Übersicht der Strassen beeinträchtigen.

    Wenn es um die Wahl von optimalen Heckenpflanzen zur Förderung der Biodiversität geht, steht die Stadtgärtnerei gerne beratend zu Seite. Ein erster Tipp vorab: Schneiden Sie die Gehölze in der Winterzeit von Anfang November bis Ende Februar kräftig zurück, damit die Vögel in der Brutzeit nicht gestört werden.

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