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Provisorische Kantons- und Direkte Bundessteuern 2024
Der Versand der provisorischen Kantons- und Direkten Bundessteuerrechnungen 2024 erfolgt im Januar 2025.
Die Rechnungen wurden aufgrund der Vorjahresfaktoren erstellt. Provisorische Kantons- und Direkte Bundessteuerrechnungen mit einem Betrag unter Fr. 300.-- werden nicht versandt. Die definitiven Rechnungen erfolgen im Verlauf des Jahres nach Veranlagung der Steuererklärung 2024.
Bei der Kantonalen Steuerverwaltung wird ab der Steuerperiode 2024 ein neues Veranlagungsprogramm eingesetzt. Durch diese Umstellung gab es bereits in der Vergangenheit Verzögerungen im Veranlagungsablauf. Die Schulung des neuen Programmes durch die Steuerverwaltung findet im März 2025 statt - somit können die Veranlagungsarbeiten erst ab April 2025 erfolgen. Es wird somit leider auch bei den Veranlagungen 2024 Verzögerungen geben. Wir sind bemüht, die Steuerveranlagungen so rasch wie möglich abzuschliessen und den Steuerpflichtigen zuzustellen. Wir sind dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen 2024 trotzdem fristgerecht einreichen. Sie helfen uns damit, die Verzögerungen möglichst klein zu halten.
Für allfällige Fragen steht Ihnen die Dienststelle Finanzen, Steuern und Einwohnerdienste der Stadt Chur gerne zur Verfügung (Telefon 081 254 51 02, E-Mail finanzensteuern@chur.ch).
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.chur.ch und bei der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden unter www.stv.gr.ch.
Finanzen, Steuern und Einwohnerdienste der Stadt Chur
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