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Regionsgemeinden profitieren von Fusion
Partnerschaftliche Schulgelder mit Churwalden und Arosa genehmigt
Der Zusammenschluss von Chur mit Tschiertschen-Praden zieht Entlastungen für die Regionsgemeinden Churwalden und Arosa nach sich. Eine partnerschaftliche Lösung bei den Schulgeldern mit Churwalden für die Passugger Kinder soll zur Sicherung der Schulstandorte in Praden und Tschiertschen beitragen. Im Sinne der Gleichbehandlung profitieren nun weitere Churwaldner Kinder sowie auch Arosa. Chur stärkt damit die regionale schulische Zusammenarbeit mit den Regionsgemeinden und leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung wohnortsnaher Schulstandorte.
Die Stadt Chur wächst kontinuierlich, während einige umliegende Gemeinden sowie die Dörfer Tschiertschen und Praden mit rückläufigen Bevölkerungszahlen und sinkenden Schülerzahlen konfrontiert sind. Zur Sicherung dieser Schulstandorte setzt die Stadt auf eine verstärkte schulische Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden Churwalden und Arosa. Ziel der Stadt Chur ist es, durch die Weiterführung der Beschulung der Kindergarten- und Primarschulkinder aus Passugg in Praden und Tschiertschen diese Schulstandorte zu stärken.
Die Stadt möchte durch eine enge Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden eine pädagogisch und wirtschaftlich tragfähige Lösung sicherstellen, von der sowohl die Schülerinnen und Schüler wie auch die Erziehungsberechtigten profitieren. Die Schülerinnen und Schüler aus dem Churwaldner Gebiet Meiersboden werden weiterhin an der Stadtschule in Chur unterrichtet, neu jedoch mit partnerschaftlichen Schulgeldern.
Die dafür erforderliche Teilrevision des städtischen Schulgesetzes wurde vom Gemeinderat am 30. Januar 2025 einstimmig beschlossen. In der Zwischenzeit konnten die Leistungsvereinbarungen mit den Gemeindevorständen und Schulräten von Churwalden und Arosa ausgehandelt werden. Der Stadtrat genehmigte diese am 8. April 2025, wodurch sie per 1. August 2025 in Kraft gesetzt werden können.
In der revidierten Fassung des Schulgesetzes werden die Schulgeldregelungen für auswärtige Schülerinnen und Schüler neu in einem separaten Reglement festgelegt. Die Berechnung der Schulgelder für auswärtige Schülerinnen und Schüler basiert nicht mehr auf einer Vollkostenrechnung, sondern wird in Pauschalen festgelegt. Für den Kindergarten und die Primarstufe ist eine pauschale Beteiligung von 10'000 Franken pro Kind und Schuljahr vorgesehen (bisher Fr. 11'200 für den Kindergarten sowie Fr. 17'200 für die Primarschule). Für die Sekundarstufe I übernimmt die Stadt Chur die kantonal definierte Pauschale für das Untergymnasium, die aktuell 15'158 Franken beträgt (bisher Fr. 20'000). Die Tarife gelten ab dem Schuljahr 2025/26 und werden von den jeweiligen Gemeinden getragen.