Inhalt
Wirtschaftliche Sozialhilfe
Das Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe im Kanton Graubünden bildet die Grundlage für die Sozialberatung der kommunalen und regionalen Sozialdienste. Die Abteilung Sozialleistungen ist bestrebt, in Zusammenarbeit mit den externen Beratungsstellen durch Beratung, Betreuung, Vermittlung von Dienstleistungen und durch Sachhilfe künftigen Schwierigkeiten vorzubeugen sowie Notlagen und deren Ursachen zu beseitigen oder zu vermindern. Die Sozialhilfe bezweckt Hilfe zur Selbsthilfe und Förderung der Eigenverantwortung. Sie wird solange gewährt, bis die Verhältnisse gefestigt sind.
Die Mietzinslimiten der Stadt Chur für Sozialhilfebeziehende sind wie folgt (gem. SRB 62 vom 02.02.2009):
Haushaltsgrössen | Limite in Fr. |
Junge Erwachsene (bis 25 Jahre) | 500.00 |
Eine Person | 750.00 |
Ehe-/Konkubinatspaare ohne Kinder | 1'200.00 |
Familien und Alleinerziehende mit 1 Kind | 1'400.00 |
Familien und Alleinerziehende mit 2 Kindern | 1'600.00 |
Grössere Einheiten nach Absprache, maximal | 2'000.00 |
Wie gehen Sie vor?
In der Stadt Chur ist seit Januar 2004 der Regionale Sozialdienst Chur/Plessur/Imboden für Ihre Fragen zuständig. Melden Sie sich telefonisch für ein Erstgespräch beim Aufnahmeteam des Regionalen Sozialdienstes Chur/Plessur/Imboden und informieren Sie sich, welche Unterlagen Sie zu diesem Gespräch mitnehmen müssen.
Kontakt: Regionaler Sozialdienst Chur/Plessur/Imboden, Loëstrasse 14/16, 7000 Chur
Telefon: 081 257 26 67
Weitere Anlaufstellen:
Beratung und Unterstützung bei Suchtproblemen:
Sozialdienst für Suchtfragen, Loestrasse 37, 7000 Chur
Telefon: 081 257 26 99
Beratung und Unterstützung bei einer lang andauernden Krankheit oder Behinderung:
Pro Infirmis, Engadinstrasse 2, 7000 Chur
Telefon: 058 775 17 17
Beratung und Unterstützung für ältere Menschen:
Pro Senectute, Alexanderstrasse 2, 7000 Chur
Telefon: 081 300 35 20
Gesetzliche Grundlagen: SKOS-Richtlinien, Kantonale Gesetzgebung BR 546.100, BR 546.250, BR 546.260 und BR 546.270 sowie Reglement des Stadtrates betreffend Übertragung von Kompetenzen des Stadtrates auf die Sozialen Dienste.
Kontakt
Wirtschaftliche SozialhilfeKornplatz 6
Postfach 840
7001 Chur
Tel. 081 254 51 72
Kontaktformular
Öffnungszeiten
Telefon: | Montag - Freitag | 08.00h-11.45h, 13.30h-17.00h |
Schalter: | Montag - Donnerstag | 09.00h-12.00h, 14.00h-17.00h |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Zugehörige Objekte
Name | Download |
---|
Name | Beschreibung |
---|---|
Arbeitslosenkasse Graubünden | Die Arbeitslosenkasse Graubünden steht sämtlichen im Kanton Graubünden wohnhaften Personen zur Verfügung. Insolvenzentschädigung wird auch an Grenzgängerinnen und Grenzgänger ausgerichtet. Die Arbeitslosenkasse Graubünden verfügt über qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Sozialversicherungsfachleute, Juristen, Fachpersonal) welche täglich zu Ihrer Verfügung stehen und zeitnah die Berechnung und Überweisungen Ihres Arbeitslosengeldes vornehmen. |
Berufsbeistandschaft | Die Mitarbeitenden der Berufsbeistandschaft Plessur sind im Auftrag der KESB Nordbünden für die Durchführung von Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts zuständig. |
Caritas Graubünden | Die Caritas bietet Familien und Einzelpersonen Hilfe in Form von Information, Beratung, persönlicher Begleitung und materieller Unterstützung an. Gemeinsam werden neue Zukunftsperspektiven erarbeitet. |
Fachstelle Integration | Die Fachstelle Integration im Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden ist kantonale Anlaufstelle für Integrationsfragen im Migrationsbereich. Sie steuert und koordiniert die Integration auf kantonaler und kommunaler Ebene. |
Frauenhaus | Das Frauenhaus bietet Beratung, Unterkunft und Schutz für Frauen mit ihren Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. |
Frauenzentrale | Die Frauenzentrale Graubünden bestärkt Frauen, für ihre Interessen in Beruf und Familie, Politik und Gesellschaft einzustehen; sie berät Frauen - und auch Männer - professionell, vertraulich und kostengünstig. |
Invalidenversicherung (IV) Graubünden | Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind, gelten grundsätzlich als obligatorisch bei der IV versichert. Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Staatsangehörige von EU- oder EFTA-Staaten, die ausserhalb der EU- oder EFTA-Staaten wohnen, können sich unter gewissen Voraussetzungen freiwillig bei der IV versichern. |
Kantonales Sozialamt (SOA) Graubünden | Das SOA stellt Leistungen sicher, welche die soziale und berufliche Integration sowie die gesellschaftliche Teilhabe und Existenz verschiedener Personen unterstützen. Familien, Kinder und Jugendliche Menschen mit Behinderung Sozial und wirtschaftlich benachteiligte Menschen Opfer von (häuslicher) Gewalt Menschen mit Suchtproblemen Das Sozialamt plant, fördert und überwacht die bedarfsgerechten Angebote und Strukturen durch eigene Beratungsangebote und in Zusammenarbeit mit diversen Partnern. Zudem begleitet das Sozialamt Entwicklungen im Sozialwesen. |
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) | Die KESB hat die Aufgabe, Personen mit einer Schutz- oder Hilfsbedürftigkeit im persönlichen, finanziellen sowie administrativen Bereich oder im Rechtsverkehr mit angemessenen Massnahmen zu schützen und ihnen Hilfe zu organisieren. |
KulturLegi | Die KulturLegi ist ein persönlicher, nicht übertragbarer Ausweis für Erwachsene und Kinder ab fünf Jahren. Personen mit knappen finanziellen Mitteln profitieren von Vergünstigungen bei kulturellen Veranstaltungen, Sport- und Bildungsangeboten sowie im Gesundheitsbereich. Der Rabatt beträgt in der Regel 30 bis 50%. |
Opferhilfe | Hilfe für Menschen, die von einer Straftat betroffen sind und dadurch unmittelbar in ihrer körperlichen, seelischen und sexuellen Integrität beeinträchtigt wurden. |
Schuldenberatung Rotes Kreuz | Wenn Schulden über den Kopf wachsen – die Beratungsstelle für Schuldenfragen des Roten Kreuzes Graubünden berät verschuldete Personen in Finanz- und Budgetfragen. |
Überlebenshilfe Graubünden (UHG) | Die Überlebenshilfe Graubünden ist eine gassennahe Anlaufstelle für Menschen mit Suchtproblemen, psychischen und sozialen Defiziten, für Obdachlose und für Menschen, die am Rand der Gesellschaft leben. |