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  • Neue Vorschriften im Strassenverkehr

    Neue Verkehrsregeln 2019
    Anfang 2019 treten diverse vom Bundesrat beschlossene Neuerungen des Strassenverkehrsrechts in Kraft. Diese betreffen die verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen, die praktische Führerausbildung sowie die Vorschriften zum Gefahrguttransport.

    Angepasst werden sowohl die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) wie auch die Anhänge der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR).
    Die Änderungen treten am 1. Januar resp. am 1. Februar 2019 in Kraft.

    1. Änderungen der Verkehrszulassungsverordnung (VZV)

    Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung (1.1.2019)

    Am 1. Januar 2019 tritt die Erhöhung der Alterslimite für die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung in Kraft. Ab diesem Datum müssen sich Autofahrerinnen und Autofahrer erst ab dem Alter von 75 Jahren alle zwei Jahre einer medizinischen Untersuchung unterziehen. Bisher bestand diese Pflicht ab 70 Jahren.

    Augenärztliche Zeugnisse (1.2.2019)
    Per 1. Februar 2019 wird die Pflicht zur Einreichung eines augenärztlichen Zeugnisses bei Sehschärfewerten im Grenzbereich abgeschafft und die Empfehlung, Fehlsichtigkeit soweit möglich zu korrigieren, aus der VZV gestrichen.

    Verzicht auf Automateneintrag (1.2.2019)
    Wer ab dem 1. Februar 2019 die praktische Prüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ablegt, darf danach auch Fahrzeuge mit einem manuellen Schaltgetriebe führen. Künftig wird keine Beschränkung mehr im Führerausweis eingetragen. Inhaber von bisherigen Führerausweisen können die Entfernung der Beschränkung beim zuständigen Strassenverkehrsamt beantragen. Die Entfernung wird gewährt, wenn keine gesundheitlichen Probleme dagegensprechen.

    Erleichterungen für Anhängerzüge (1.2.2019)
    Ab dem 1. Februar 2019 gelten beim Führen von Anhängerzügen Erleichterungen. Die Beschränkung in den Führerausweiskategorien BE, C1E und D1E auf Kombinationen, bei denen das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreitet, wird aufgehoben.

    2. Anpassung der Anhänge der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR)

    Bei den Vorschriften zu Gefahrenguttransporten werden die Anhänge der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) per 1. Januar 2019 formal neu gegliedert bzw. nummeriert. Die bisherige Systematik der Anhänge war nicht mehr kohärent war. Neu wird den gesetzestechnischen Anforderungen Nachachtung verschafft sowie die Nummerierung konsequenter mit dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) abgestimmt und darauf ausgerichtet.
    Thematisch bilden dabei die Beförderung von Maschinen und Geräten, die gefährliche Güter enthalten, sowie die Beförderung von Lithiumbatterien den Schwerpunkt der Anpassungen. Zu erwähnen sind ausserdem die Lockerung der Pflicht, in bestimmten Fällen offene oder belüftete Fahrzeuge verwenden zu müssen, sowie die Beschränkung der Bauvorschriften für Baustellentanks auf Umschliessungen mit einem Fassungsraum von über 3000 Liter.
    Die gesamte Übersicht kann auf der Homepage des Bundesamts für Strassen abgerufen
    werden.

    https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-73530.html

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    «Via Sicura» - Das Wichtigste auf einen Blick - Mehr Verkehrssicherheit dank «Via Sicura»

    Ab 1. Januar 2014 sind Teile des zweiten Pakets des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» in Kraft getreten. Zehn Verordnungen sind punktuell geändert worden. Für die Verkehrsteilnehmer im Strassenverkehr fallen insbesondere das Alkoholverbot für gewisse Lenkergruppen, Fahren mit Licht am Tag sowie die Straffung des Ordnungsbussenverfahrens ins Gewicht.

    Ab dem 1. Januar 2014 gilt ein Alkoholverbot für Berufschauffeure, Neulenkende (Inhaber des Führerausweises auf Probe), Fahrschüler, Fahrlehrer sowie für Begleitpersonen von Lernfahrten. Diese Personengruppen dürfen neu nur einen Blutalkoholwert von 0,05 mg/l oder weniger aufweisen. Die Sanktionen bei Widerhandlungen reichen von einer Busse bis zu einer Administrativmassnahme.

    Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorfahrräder, Fahrräder, E-Bikes sowie alle vor 1970 in Verkehr gesetzten Fahrzeuge, müssen neu auch tagsüber mit eingeschaltetem Licht fahren. Fahrzeuge, die über ein Tagfahrlicht verfügen, haben dieses einzuschalten, alle übrigen verkehren mit Abblendlicht. Mit dieser Massnahme wird die Sichtbarkeit der Fahrzeuge tagsüber wesentlich erhöht, sie trägt somit zur Verhinderung von Verkehrsunfällen bei. Wer diese Regelung nicht einhält, muss mit einer Ordnungsbusse von Fr. 40.– rechnen.

    Eine weitere Änderung des Strassenverkehrsgesetzes betrifft die Haftung bei Ordnungsbussen. Neu muss der Fahrzeughalter für eine Ordnungsbusse aufkommen, wenn der zu büssende Lenker nicht mit einfachen Mitteln eruiert werden kann. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung muss die Polizei im Ordnungsbussenverfahren den Lenker nicht mehr ermitteln, wenn er nicht bekannt gegeben wird, sondern muss der Fahrzeughalter die ausstehende Busse berappen.

    Das gesamte Massnahmenpaket kann auf der Homepage des Bundesamts für Strassen abgerufen werden.

    http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=51135

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    Am 1. Januar 2013 ist ein erstes Paket mit Massnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» in Kraft getreten. Darin enthalten sind Massnahmen gegen Raser wie die Einziehung und Verwertung von Motorfahrzeugen sowie das Verbot von Radarwarnungen. Ebenfalls angepasst wird das Mindestalter für Radfahrende und Fuhrleute.
    Infor

    mationen unter Publikationen "Via sicura" Faktenblatt bzw.

    https://www.astra.admin.ch/astra/de/home.html

    Abgaswartung – was gilt heute? - Keine Abgaswartung mehr für Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose-System
    Neuere Autos und Lastwagen sind mit einem On-Board-Diagnose-System (OBD) ausgerüstet, welches die Abgase überwacht und Fehler anzeigt. Für solche Fahrzeuge wird die obligatorische Abgaswartungspflicht ab 2013 entfallen. Das hat der Bundesrat heute entschieden. Im Rahmen weiterer Verordnungsrevisionen wird zudem die Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Kleinserien-Typengenehmigungen erleichtert.
    Informationen unter Publikationen "Abgaswartung" Faktenblatt bzw.

    https://www.astra.admin.ch/astra/de/home.html

    Neue Vorschriften für E-Bikes
    Der Boom der E-Bikes und die deutliche Zunahme von Verkehrsunfällen haben gesetzliche Anpassungen notwendig gemacht. Eine wesentliche Änderung ist die Helmpflicht für "schnelle E-Bikes", die ab 1. Juli 2012 in Kraft tritt.
    Informationen unter Publikationen "Elektrofahrräder und ff" Merkblatt bzw.

    https://www.astra.admin.ch/astra/de/home.html

    Neue Gefahrenkennzeichnung für Chemieprodukte - "Genau geschaut, gut geschützt"
    Die Schweiz führt ein neues Gefahrenkennzeichnungssystem für chemische Produkte ein. Sie passt sich damit dem internationalen System "Globally Harmonized System" (GHS) an, das weltweit dieselben Gefahrensymbole verwendet. Um die Bevölkerung zu informieren, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im September die nationale Informationskampagne "Genau geschaut, gut geschützt" gestartet.
    Die Kampagne wird unterstützt von privaten und öffentlichen Partnern, u.a. auch von der bfu.

    https://www.astra.admin.ch/astra/de/home.html

    Zugehörige Objekte