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  • Benützung des öffentlichen Grundes und Luftraumes

    Das Bausekretariat ist zuständig für die Erteilung von Bewilligungen für die Benützung des öffentlichen Grundes und Luftraumes im Zusammenhang mit Bauvorhaben, mit Fassadengerüsten oder mit Baustelleneinrichtungen auf Strassen- und Trottoirflächen.

    Zugehörige Objekte