Inhalt
Förderbeiträge
Gehört zum Themenbereich: Kulturförderung
Gesuchseingabe
Vollständige Gesuche sind in elektronischer Form an kulturfachstelle@chur.ch zu richten. Gesuche auf dem Postweg bitte nicht binden oder heften und ohne Klarsichtmappen verschicken.
Ein vollständiges Gesuch enthält folgende Angaben:
- Kontaktdaten der Gesuchstellenden (Adresse, Telefonnummer und E-Mail)
- Projektbeschrieb
- Bezug des Projekts zur Stadt Chur
- Ort und Datum der Projektdurchführung
- Zeitplan
- Kurzbiografien und Angaben zu den am Projekt beteiligten Personen (inkl. Geburts- und/oder Wohnort)
- Aufzeigen des Bezugs zur Stadt Chur
- Detailliertes Budget und Finanzierungsplan mit allen geplanten Ausgaben und Einnahmen sowie einer Übersicht über Eigenleistungen, beantragte und zugesicherte Beiträge und weitere Finanzierungsquellen
- Höhe des beantragten Beitrags der Stadt Chur
- kurze Dokumentation früherer Produktionen
Bei unvollständigen Gesuchen werden die fehlenden Unterlagen nachgefordert. Werden diese nicht fristgerecht eingereicht, kann das Gesuch nicht behandelt werden.
Nicht gefördert werden:
- Projekte ohne Bezug zur Stadt Chur
- Benefiz- und Gratisveranstaltungen
- Laienproduktionen
- Ausstellungen und Ausstellungskataloge (die Stadt Chur stellt für Ausstellungen professionellen Kulturschaffenden die Stadtgalerie unentgeltlich zur Verfügung)
- Transport- und Reisekosten (Bsp. Tourneen)
- Abschlussarbeiten und Arbeiten im Rahmen der Ausbildung
- Veranstaltungen mit hohem Eigenwirtschaftlichkeitsgrad (Musical, Kabarett)
- Kulturelle Rahmenprogramme (die Veranstaltung muss Hauptzweck des Projektes sein)
- Auswärtige Veranstaltungen
- Bereits laufende oder abgeschlossene Projekte
- Neuauflagen von Publikationen
- Beiträge an Aufführungen, welche im Rahmen des Programms von bereits subventionierten Kulturhäusern stattfinden
Eingabefristen und Förderentscheid
Die erforderliche Vorlaufzeit und das zuständige Entscheidgremium richten sich nach der Höhe des beantragten Beitrags:
| Beantragter Beitrag | Einreichung | Entscheid |
|---|---|---|
| bis Fr. 4'000.-- | mindestens 8 Wochen vor Projektbeginn | Kulturfachstelle; in der Regel innerhalb von 6 Wochen |
| bis Fr. 8'000.-- | mindestens 3 Monate vor Projektbeginn | Departementsvorsteher/in; in der Regel innerhalb von 2 Monaten |
| über Fr. 8'000.-- | mindestens 6 Monate vor Projektbeginn | Kulturkommission und Stadtrat; in der Regel innerhalb von 4 Monaten |
| über Fr. 20'000.– | spätestens Ende April des Vorjahres | Kulturkommission und Stadtrat |
Professionelle Theaterproduktionen
Für Gesuche um Beiträge an professionelle Theaterproduktionen gilt eine separate Eingabefrist. Die Gesuche werden an einer speziellen Sitzung der Kulturkommission behandelt. Eingabefrist: 15. Januar. Zu den Details
Leistungsvereinbarungen
Eine Leistungsvereinbarung kann gemäss Kulturförderungsgesetz beantragt werden, wenn eine Institution seit mindestens drei Jahren regelmässig kulturell in der Stadt Chur tätig ist. Die Gesuche werden jeweils im Mai von der Kulturkommission behandelt. Die Eingabefrist ist Ende April des Vorjahres. Zusätzlich zu den allgemeinen Gesuchsunterlagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Budgetprognose für die kommenden drei Jahre
- Vereinsstatuten bzw. Gründungsprotokoll oder gleichwertige Unterlagen
- Jahresrechnung inklusive Revisionsbericht sowie Jahresbericht des Vorjahres
Beurteilungskriterien
- Professionalität: Ausbildung, Erfahrung und künstlerische Anerkennung
- Bezug zur Stadt Chur: örtlicher, personeller oder inhaltlicher Bezug
- Originalität: Eigenständigkeit und Innovationsgehalt des Projekts
- Finanzierung: Angemessenheit der Kosten sowie Eigen- und Drittfinanzierung
- Resonanz: erwartete Wirkung und Interesse bei Publikum und Fachkreisen
- Relevanz: kulturelle, künstlerische oder gesellschaftliche Bedeutung
Kulturkommission
Die Kulturkommission ist ein vom Gemeinderat gewähltes Gremium, dem sieben Fachleute aus den Bereichen Wirtschaft und Kultur angehören. Die Mitglieder werden für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die Kulturkommission berät den Stadtrat in allen Fragen der Kulturförderung und beurteilt Gesuche um Gewährung einmaliger oder wiederkehrender Beiträge. Dazu stellt sie Antrag an den Stadtrat. Die Kulturkommission unterbreitet dem Stadtrat Vorschläge zur Verleihung eines Kulturpreises (mindestens alle drei Jahre) und zur Vergabe von jährlichen Anerkennungs- und Förderpreise.
Mitglieder der Kulturkommission
Weitere Hinweise
- In Chur stattfindende Veranstaltungen sind zwingend auf dem Kulturportal www.chur-kultur.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einzutragen.
- Die Unterstützung der Stadt Chur muss in den Werbemitteln erwähnt werden. Zur Logobestellung
- Die finanzielle Unterstützung der Stadt Chur wird nur gewährt, wenn das Projekt gemäss Angaben des Gesuches durchgeführt wurde.
- Mit der Eingabe an die Kulturfachstelle der Stadt Chur empfiehlt sich ein gleiches Gesuch bei der Kulturförderung GraubündenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., sowie bei privaten Kulturförderungsstellen oder möglichen Sponsoren einzureichen.
nützliche Links
- Kulturförderung.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- kantonales StiftungsverzeichnisExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- eidgenössisches StiftungsverzeichnisExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Pro HelvetiaExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Migros KulturprozentExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- WemakeitExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- CrowdifyExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- LokalheldenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
| Nummer | Name | Inkrafttreten |
|---|---|---|
| 771 | Kulturförderungsgesetz der Stadt Chur | 1. Januar 2003 |
| 772 | Verordnung zum Kulturförderungsgesetz der Stadt Chur | 1. Januar 2024 |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Kulturfachstelle | 081 254 44 17 | Kontaktformular |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Kulturkommission 2025 - 2028 |