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Abmeldung / Wegzug (eUmzug)
Beabsichtigen Sie unsere Stadt zu verlassen?
Sie haben zwei Möglichkeiten, uns Ihre Abmeldung innert 14 Tagen
mitzuteilen.
a) Sie melden sich online ab
Schweizer Staatsangehörige (ohne Wochenaufenthalt)
Ausländische Staatsangehörige (ohne Wochenaufenthalt)
WochenaufenthalterInnen
Schüler, Studenten und Lernende
b) Sie melden sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste ab
Bei Wegzug ins Ausland ist für alle EinwohnerInnen die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste notwendig. Ausländische Staatsangehörige bringen den Ausländerausweis sowie die ausgefüllte und unterzeichnete Abmeldeerklärung/Definitiver Wegzug ins Ausland mit.
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b) Sie melden sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste ab
Bei Wegzug ins Ausland ist für alle EinwohnerInnen die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste notwendig. Ausländische Staatsangehörige bringen den Ausländerausweis sowie die ausgefüllte und unterzeichnete Abmeldeerklärung/Definitiver Wegzug ins Ausland mit.