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  • Stadtrat beantragt Entlastungspaket

    20. August 2026

    Der Stadtrat legt dem Gemeinderat am 3. September 2026 ein Entlastungspaket von Fr. 16 Mio. vor. Ziel ist es, die langfristige Finanzkraft der Stadt Chur zu stärken, die Investitionsfähigkeit zu sichern, die Verschuldung zu bremsen und die Qualität der städtischen Leistungen zu erhalten.

    Der Stadtrat unterbreitet dem Gemeinderat an seiner kommenden Sitzung ein Entlastungspaket zur nachhaltigen Stärkung der Selbstfinanzierung der Stadt Chur. Ziel ist es, die langfristige finanzielle Handlungsfähigkeit zu sichern und die notwendigen Investitionen auch künftig verantwortungsvoll finanzieren zu können. Das Entlastungsziel beträgt insgesamt Fr. 16 Mio. und soll spätestens mit der Jahresrechnung 2029 erreicht werden.

    Die Stadt Chur verfügt über eine solide finanzielle Ausgangslage. Seit 2020 schliesst sie ihre Jahresrechnung – bereinigt um einen steuerlichen Sondereffekt – jährlich mit Überschüssen von rund Fr. 10 bis 12 Mio. ab. Gleichzeitig bewegten sich die Nettoinvestitionen in den vergangenen Jahren zwischen rund Fr. 32 und 86 Mio. Dies führte zu einem sinkenden Selbstfinanzierungsgrad und einer steigenden Verschuldung. Trotz einer Eigenkapitalquote von rund 60 % zeigt die Finanzplanung, dass zur Sicherung der langfristigen Investitionsfähigkeit Handlungsbedarf besteht. Das Entlastungspaket ist deshalb keine Reaktion auf eine finanzielle Schieflage, sondern eine vorausschauende Massnahme zur Sicherung der finanziellen Stabilität der Stadt.

    Fokus auf Leistungen statt auf Personal
    Im Zentrum der Arbeiten stand die Überprüfung der städtischen Aufgaben und Leistungen sowie ihres Kosten-Nutzen-Verhältnisses. Auf pauschale Personalkürzungen wurde bewusst verzichtet. Stattdessen identifizierten und bewerteten die Dienststellen Einspar- und Mehrertragspotenziale nach einheitlichen Kriterien wie finanzieller Wirkung, Umsetzbarkeit sowie Auswirkungen auf Organisation und Personal. Die Massnahmen wurden anschliessend in die Prioritäten 1 und 2 eingeteilt.

    Mit den Massnahmen der Prioritäten 1 und 2 kann das vom Gemeinderat vorgegebene Entlastungsziel von Fr. 16 Mio. erreicht werden. Dieses basiert auf Aufwandreduktionen von rund zwei Dritteln sowie Ertragssteigerungen von rund einem Drittel und geht von einer Erhöhung der Liegenschaftensteuer von 0,5 ‰ auf 0,8 ‰ aus.

    Der Stadtrat beurteilt die Massnahmen der Priorität 2 als einschneidend. Sie würden insbesondere bei der Stadtschule, in den Bereichen Gesellschaft, Kultur und Freizeit sowie bei verschiedenen städtischen Leistungen zu erheblichen Qualitätseinbussen und einer geringen Akzeptanz führen. Er empfiehlt deshalb, ausschliesslich die Massnahmen der Priorität 1 umzusetzen und den verbleibenden Finanzierungsbedarf mit einer Erhöhung der Liegenschaftensteuer auf 1,0 ‰ auszugleichen. Damit bleibt der Steuerfuss weiterhin im Rahmen vergleichbarer Bündner Gemeinden. Ziel ist es, die Qualität der städtischen Leistungen und die zentralen Kernaufgaben langfristig zu erhalten.

    Die vorgeschlagenen Massnahmen verteilen sich auf alle Departemente. Das Departement Finanzen, Wirtschaft und Sicherheit trägt mit 27 Massnahmen und einer Entlastung von Fr. 8,9 Mio. den grössten Anteil. Das Departement Bildung, Gesellschaft und Kultur steuert mit elf Massnahmen Fr. 4,9 Mio. bei, während das Departement Bau, Planung und Umwelt mit 33 Massnahmen eine Entlastung von Fr. 2,6 Mio. erreicht. Personaleinsparungen erfolgen dabei indirekt durch Prozessoptimierungen sowie Anpassungen von Aufgaben und Öffnungszeiten. Zu den wichtigsten Massnahmen gehören Anpassungen bei den zweisprachigen Klassen und den schulergänzenden Kindertagesstätten, die Reduktion des städtischen Defizits der Gewerblichen Berufsschule Chur, die Übergabe einzelner Aufgaben an den Kanton, Optimierungen in der Kulturförderung, organisatorische Verbesserungen sowie Mehreinnahmen durch Gebühren-, Tarif- und Plakatwerbeanpassungen.

    Mit dem Entlastungspaket können nachhaltig positive Jahresergebnisse erzielt und der Anstieg der Verschuldung gebremst werden. Gleichzeitig bleibt eine konsequente Priorisierung der Investitionen erforderlich. Der Selbstfinanzierungsgrad soll ab 2029 mindestens 70 % und ab 2030 mindestens 80 % erreichen. Damit schafft die Stadt Chur die Grundlage, ihre Investitionen auch künftig mehrheitlich eigenständig finanzieren und ihre finanzielle Handlungsfähigkeit langfristig sichern zu können.

    Weiteres Vorgehen
    Die vorliegende Botschaft umfasst insgesamt 71 Massnahmen der Priorität 1 sowie weitere Massnahmen der Priorität 2. Ein Teil davon liegt in der Kompetenz des Stadtrates, weitere Massnahmen erfordern Beschlüsse des Gemeinderates beziehungsweise des Volkes. Die Massnahmen der Priorität 1 in der Kompetenz des Stadtrates werden bereits im Budget 2027 berücksichtigt. Die Botschaft mit dem gesamten Massnahmenpaket wurde dem Gemeinderat vorgelegt und wird in der Sitzung vom 3. September 2026 traktandiert. Der Stadtrat empfiehlt die Einsetzung einer Vorberatungskommission.