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  • Littering-Bussen

    7. August 2026

    Seit 1. August gelten einheitliche Littering-Bussen. Diese können je nach Art und Menge bis zu Fr. 250 betragen.

    Wer in der Schweiz Abfälle achtlos wegwirft oder liegen lässt, muss seit dem 1. August 2026 mit einer schweizweit einheitlichen Busse rechnen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Anpassungen der Ordnungsbussenverordnung beschlossen und damit die bislang unterschiedlichen kantonalen und kommunalen Regelungen harmonisiert.

    Als Littering gelten beispielsweise das Wegwerfen oder Liegenlassen von Zigarettenstummeln, Getränkedosen, Verpackungen, Kaugummis oder anderen Kleinabfällen im öffentlichen Raum. Je nach Art und Menge des Abfalls sind Bussen von bis zu Fr. 250.– vorgesehen.

    Die neuen Regelungen gelten in der ganzen Schweiz. Geahndet werden Verstösse im Ordnungsbussenverfahren insbesondere durch Polizei- und Sicherheitsorgane. Die Busse kann direkt vor Ort ausgesprochen werden. Bei grösseren Mengen widerrechtlich entsorgter Siedlungsabfälle kommen weiterhin ordentliche Strafverfahren zur Anwendung.

    Mit der schweizweiten Regelung sollen die bestehenden Unterschiede zwischen den Kantonen und Gemeinden beseitigt und die Sensibilisierung für einen sorgfältigen Umgang mit dem öffentlichen Raum gestärkt werden. Bereits heute verursachen liegen gelassene Abfälle in der Schweiz jährlich Kosten in Millionenhöhe für Reinigung und Entsorgung.

    Die Stadt Chur weist darauf hin, dass die Sauberkeit im öffentlichen Raum einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität leistet. Mit den neuen Bestimmungen erhalten die zuständigen Behörden ein vom Bund geregeltes Instrument, um gegen Littering vorzugehen und öffentliche Plätze, Strassen und Erholungsräume sauber zu halten.