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  • Feuerwerksverbot

    17. Juli 2026

    Stadt Chur erlässt allgemeines Feuerwerksverbot

    Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der weiterhin sehr hohen Waldbrandgefahr erlässt die Stadt Chur im Hinblick auf den 1. August mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf ein Feuerwerksverbot. Das Verbot gilt sowohl auf öffentlichem als auch auf privatem Grund.

    Die anhaltend hohen Temperaturen und die seit längerer Zeit ausbleibenden ergiebigen Niederschläge haben zu einer markanten Austrocknung der Vegetation geführt. Gemäss dem Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Graubünden gilt für das Churer Rheintal derzeit ein absolutes Feuerverbot ausserhalb des Siedlungsraums. Auch fest eingerichtete Feuerstellen dürfen nicht benutzt werden. Das Feuerverbot ist strikte einzuhalten. Eine nachhaltige Entspannung der Situation ist gemäss den aktuellen Wetterprognosen nicht in Sicht.

    Feuerwerksverbot als zusätzliche Schutzmassnahme
    Vor diesem Hintergrund hat das zuständige städtische Gremium die aktuelle Lage eingehend beurteilt und nach ausführlicher Prüfung beschlossen, auf dem gesamten Stadtgebiet ein allgemeines Feuerwerksverbot zu erlassen. Ziel der Massnahme ist es, das Risiko von Bränden durch Funkenflug oder unkontrollierte Zündquellen auf ein Minimum zu reduzieren und die Bevölkerung sowie Natur- und Siedlungsraum zu schützen.

    Das Feuerwerksverbot gilt für sämtliche pyrotechnischen Gegenstände wie Raketen, Batterien, Vulkane, Knallkörper, Römerkerzen, Fontänen und ähnliche Feuerwerkskörper. Das Abbrennen von Feuerwerk ist sowohl auf öffentlichem als auch auf privatem Grund untersagt. Ebenfalls verboten sind Feuerwerke im Rahmen privater Feiern oder Veranstaltungen.

    Feuerverbot ausserhalb des Siedlungsraums bleibt bestehen
    Unabhängig vom städtischen Feuerwerksverbot gilt weiterhin die behördliche Anordnung des Kantons Graubünden: Ausserhalb des Siedlungsraums besteht ein absolutes Feuerverbot. Es dürfen keinerlei Feuer entfacht werden. Dies gilt ausdrücklich auch für fest eingerichtete Feuerstellen und Grillplätze. Die Bevölkerung wird aufgefordert, dieses Verbot konsequent einzuhalten.

    Auch innerhalb des Siedlungsraums ist grösste Vorsicht geboten. Insbesondere am Siedlungsrand sowie in der Nähe von Wäldern, Hecken, Wiesen und trockenem Grasland können bereits einzelne Funken einen Brand auslösen. Die Stadt Chur appelliert deshalb an die Eigenverantwortung der Bevölkerung und bittet darum, auf sämtliche Handlungen zu verzichten, welche eine Brandgefahr verursachen könnten. Dazu gehört insbesondere das Wegwerfen von Raucherwaren oder das unbeaufsichtigte Verwenden von offenem Feuer.

    Laufende Beobachtung der Lage
    Die Stadt Chur verfolgt die Entwicklung der Waldbrandgefahr laufend. Sobald sich die Wetter- und Gefahrenlage nachhaltig entspannt, wird die Bevölkerung entsprechend informiert.

    Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr sind auf der Webseite des Amts für Wald und Naturgefahren des Kantons Graubünden verfügbar.