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Volksabstimmung vom 28. September 2025
Die Resultate zu den eidgenössischen Vorlagen "Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften" sowie "Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise" wird seitens der Stadt Chur bis spätestens 13.30 Uhr direkt an die Standeskanzlei Graubünden übermittelt. Die Zwischen- und Schlussresultate sämtlicher Gemeinden des Kantons können am 28. September 2025 ab 12.00 Uhr im Internet unter www.gr.ch eingesehen werden. Die Angaben werden laufend aktualisiert.
Die Stimmberechtigten der Stadt Chur haben über keine weiteren kantonalen oder kommunalen Abstimmungen zu befinden.
Die Details zu den einzelnen Abstimmungsvorlagen sehen Sie hier.