Kopfzeile

Inhalt

  • Verschiebung provisorische Steuerrechnung

    28. Mai 2025

    Die Stadt Chur passt den Fakturierungstermin für die Steuerrechnung an. Die provisorischen Steuerrechnungen für das laufende Jahrfolgen im Oktober.

    Der Stadtrat hat beschlossen, die provisorische Hauptfakturierung der Gemeindesteuern 2025 erneut zu verschieben, nämlich von Ende Juni auf Ende Oktober dieses Jahres. Grund ist die Einführung des neuen kantonalen Veranlagungsprogramms VANP, das erst seit diesem April betriebsbereit ist. Eine Fakturierung im Juni wäre aus zeitlichen und ressourcentechnischen Gründen nicht umsetzbar. Die neuen Zahlungsfristen lauten: 1. Rate bis 30. November 2025, 2. Rate bis 31. Januar 2026 oder Gesamtbetrag bis 31. Dezember 2025.

    Die Stadt Chur prüft ausserdem eine Angleichung der provisorischen Hauptfakturierung auf den Zeitpunkt der Fakturierung für die Kantonssteuern. Die Stadt Chur wird die Steuerpflichtigen rechtzeitig über eine allfällige Änderung informieren und empfiehlt, Zahlungen wenn immer möglich per eBill vorzunehmen, um die Fristen zuverlässig einzuhalten.

    Verschiebung provisorische Steuerrechnung