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  • Stille Wahl bei Regionalgericht Plessur

    27. Mai 2024

    Bei den Regionalgerichtswahlen der Region Plessur besteht die Möglichkeit einer stillen Wahl. Diese kommt zu­stande, wenn die Zahl der gültig vorgeschlagenen Personen der Zahl der zu vergebenden Sitze entspricht. Andernfalls findet ein öffentlicher Wahlgang statt. Über das Zustandekommen der stillen Wahl entscheidet die Verwaltungskom­mission des zuständigen Regionalgerichts. Für die Amtsperiode 2025 bis 2028 wurden der Präsident, der Vizepräsident, der hauptamtliche Richter sowie nebenamtliche Richterinnen und Richter des Regionalgerichts über die stille Wahl gewählt. Es findet somit kein öffentlicher Wahlgang statt.

     

    Weitere Informationen unter: Stadt Chur - Regionalgerichtswahlen