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  • Startschuss Revision Grundordnung

    24. November 2022

    Mit der Einsetzung eines Soundingboards, einem breit abgestützten Gremium, das die Meinungsvielfalt in Chur abbildet, fällt der Startschuss für die Revision der Grundordnung der Stadt Chur. Das komplexe Generationenprojekt wird in zwei Phasen erarbeitet.

    Die städtische Grundordnung regelt, wo und wie in der Stadt Chur gebaut werden darf. Sie bestimmt massgeblich mit, wo wir arbeiten, wohnen, einkaufen und uns erholen können – wie wir leben. Die gesetzlichen Grundlagen und gesellschaftlichen Vorstellungen darüber, was das richtige Mass an baulicher Dichte, an schützenswerten Freiräumen oder geeigneter Erschliessung von Quartierorten ist, ändern sich. Deshalb ist die Grundordnung etwa alle 15 bis 20 Jahre zu überarbeiten. Die letzte Gesamtrevision der Stadtplanung Chur wurde im 2007 in Kraft gesetzt.

    Die Grundordnung besteht aus verschiedenen Raumplanungsinstrumenten wie dem Baugesetz, dem Zonenplan, dem Generellen Gestaltungsplan und dem Generellen Erschliessungsplan und ist für alle, insbesondere auch die Grundeigentümerinnen und -eigentümer, verbindlich. Im April 2022 hat der Churer Gemeinderat die Botschaft zur Revision der Grundordnung einstimmig gutgeheissen und den Stadtrat mit der Revision beauftragt.

    Ziele der Revision Grundordnung Chur
    Raum ist eine endliche Ressource, zu deren verantwortungsbewussten Umgang uns die nächsten Generationen und die übergeordnete raumplanerische Gesetzgebung verpflichten. Ziel des Revisionsprozesses ist deshalb eine nachhaltig ausgerichtete, robuste und mehrheitsfähige Grundordnung, auf welcher nachgelagerte Folgeplanungen und Bauprojekte aufbauen können.

    Revision in zwei Phasen
    Das kürzlich neu erarbeitete Stadtentwicklungskonzept 2050 (STEK 2050) legt die geplante räumliche Entwicklung der Stadt Chur fest. Auf dessen und auf Basis weiterer Grundlagen wie beispielsweise den Baugesetzen der beiden neuen Ortsteile Maladers und Haldenstein werden die bestehenden Raumplanungsinstrumente einer Überprüfung und Revision unterzogen. Die Revision soll bis 2026 ausgearbeitet sein. Für die Umsetzung sind zwei Phasen geplant. In der ersten Phase (2022/23) werden zu wichtigen Themen erste Grundsätze richtungsweisend behandelt und definiert. Beispielsweise werden folgende Fragen thematisiert:

    • Wie wird mit Planungs- und Bauvorhaben in der Zeitspanne der Revision der Ortsplanung umgegangen?
    • Wie sollen die Grundsätze zum Umgang mit der wertvollen Bausubstanz und den wertvollen Freiräumen aufgebaut werden?

    In der darauffolgenden zweiten Phase (2023/2024) werden dann die konkreten Planungsinstrumente ausgearbeitet. Für die Bearbeitung dieses Generationenprojektes wird der Stadtverwaltung mit dem Büro STW AG ein versiertes Churer Raumplanungsbüro an die Seite gestellt.

    Soundingboard zur Abbildung der Meinungsvielfalt
    Von der Revision der Grundordnung sind alle Churerinnen und Churer betroffen. Deshalb ist es der Stadt Chur ein grosses Anliegen, dass bei diesem Generationenprojekt verschiedene Perspektiven, Meinungen und Wissensstände einfliessen. In der Projektorganisation ist deshalb als erstes Mitwirkungsformat ein Soundingboard vorgesehen. Die Auswahl von teilnehmenden Organisationen wurde vom Stadtrat im September 2022 definiert. Das Gremium setzt sich aus Quartier- und Ortsvereinen sowie verschiedenen Interessensgemeinschaften und Fachverbänden zusammen. Die Liste der Organisationen findet sich in der Beilage und wird demnächst auf einer eigens für die Revision der Grundordnung eingerichteten Website veröffentlicht. Das Soundingboard wird in den nächsten Monaten die von Fachleuten aus Verwaltung und externem Planerteam aufbereiteten Grundthemen reflektieren und ihre Anliegen in den Prozess stufengerecht einfliessen lassen.

    So entsteht die neue Grundordnung
    Die Inhalte der neuen Grundordnung werden thematisch Schritt für Schritt aufgearbeitet. Aufgrund der vorhandenen Grundlagen und unter Berücksichtigung der übergeordneten Vorgaben von Bund und Kanton sowie der Stossrichtungen aus dem Stadtentwicklungskonzept 2050 werden die Inputs des Soundingboards aufgenommen. In der zweiten Phase werden die von Stadt- und Gemeinderat behandelten und verabschiedeten Grundsätze ausgearbeitet. In dieser Phase wird es für die Churerinnen und Churer die Möglichkeit geben, sich in weiteren Mitwirkungsformaten einzubringen.

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    Zugehörige Objekte

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