Inhalt
Anmeldung Todesfall
Der Eintritt des Todes muss dem Arzt, allenfalls einem Notfallarzt, von den Angehörigen sofort mitgeteilt werden. Der Arzt hat die Leichenschau vorzunehmen und die Todesbescheinigung auszustellen.
Meldung des Todesfalls
Der Todesfall ist unverzüglich beim Zivilstandsamt Plessur unter Vorlegung der ärztlichen Todesbescheinigung anzumelden.
Ausländische Staatsangehörige melden sich betreffend die für die Beurkundung vorzulegenden Dokumente direkt beim Zivilstandsamt.
Ereignet sich der Todesfall in einem Spital oder in einem Heim, so meldet die entsprechende Verwaltung den Todesfall an das Zivilstandsamt.
Ereignet sich der Todesfall zu Hause, so melden die Angehörigen oder die von ihnen Bevollmächtigten den Todesfall.
Bei Abgabe des Familienausweises im Original wird dieser kostenlos ersetzt und das schweizerische Familienbüchlein wird auf Wunsch nachgeführt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt Plessur | 081 254 49 71 | Kontaktformular |