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  • Eingetragene Partnerschaft

    Begründung der eingetragenen Partnerschaft

    Mit der "Ehe für alle" wird es ab dem 1. Juli 2022 in der Schweiz nicht mehr möglich sein, eingetragene Partnerschaften einzugehen. Bereits begründete eingetragene Partnerschaften bleiben weiterhin bestehen. Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft nach bisherigem Recht leben, können die Umwandlung ihrer Verbindung in eine Ehe beantragen. Es braucht dazu einen gemeinsamen Antrag.

    Auf Wunsch kann diese Umwandlung mit einer Zeremonie auf dem Zivilstandsamt vollzogen werden.

    Die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe berührt den Familiennamen und das Bürgerrecht der Verlobten nicht.

    Für weitere Fragen beraten wir Sie gerne telefonisch – wir freuen uns, Sie auf dem Weg, die eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umzuwandeln, begleiten zu dürfen.

    Gemeinderatssaal im Rathaus
    Gemeinderatssaal im Rathaus

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