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Ehe
Es freut uns, dass Sie heiraten wollen.
Für die Durchführung des Vorbereitungsverfahrens der Eheschliessung ist das Zivilstandsamt des schweizerischen Wohnsitzes einer oder eines der Verlobten zuständig. Wohnen beide Verlobten im Ausland, fällt die Vorbereitung in die Zuständigkeit des Zivilstandsamtes, welches die Trauung durchführen soll.
Ehevorbereitungsverfahren
Bitte erkundigen Sie sich telefonisch bei uns, um den Ablauf des Ehevorbereitungsverfahrens zu besprechen.
Beachten Sie bitte, dass beim Ehevorbereitungsverfahren ein gültiger Pass / gültige ID-Karte vorgelegt werden muss.
Ausserdem muss für ausländische Staatsangehörige gemäss Art. 98 Abs. 4 ZGB der Aufenthalt in der Schweiz bis zum voraussichtlichen Tag der Eheschliessung geregelt sein.
Gesetzliche Frist zur Eheschliessung innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens
Die zivilrechtliche Trauung muss nach Abschluss des Vorbereitungsverfahren der Eheschliessung innerhalb von drei Monaten stattfinden, andernfalls muss die Ehevorbereitung erneut gestartet werden.
Trautermin
Sobald das Ehevorbereitungsverfahren abgeschlossen ist, werden die Verlobten schriftlich informiert. Nach Abschluss dieses Verfahrens (und erst jetzt) kann der Trauungstermin beim Zivilstandsamt Plessur definitiv festgelegt oder der bereits provisorisch reservierte Trauungstermin schriftlich bestätigt werden.
Trauungen können in Chur von Montag bis Freitag stattfinden. An einigen Daten sind Trauungen auch an Samstagen (Vormittag) in Chur möglich. Die Samstags-Termine finden Sie hier.
Trauungsermächtigung
Findet die zivilrechtliche Trauung nicht auf dem Zivilstandsamt Plessur statt, so wird den Verlobten nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens der Eheschliessung die Trauungsermächtigung ausgehändigt. Diese ermächtigt zur Eheschliessung in der Schweiz innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens der Eheschliessung.
Findet die Eheschliessung im Ausland statt, wird - auf Antrag - ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt.
Gebühren
Das Ehevorbereitungsverfahren für die Eheschliessung und die Trauung sind kostenpflichtig.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt Plessur | 081 254 49 71 | Kontaktformular |
Name | Beschreibung |
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Frage |
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Nein Hier werden zwei verschiedene Bereiche des Gesetzes tangiert. Die Zivilstandsämter beurkunden im Ausland erfolgte Ereignisse von Schweizer Bürgern auf Verfügung ihrer Aufsichtsbehörde. Für Fragen betreffend die Einreise und den Aufenthalt Ihres ausländischen Ehepartners wenden Sie sich an das Migrationsamt Ihres Wohnsitzkantons oder an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland. |
Detaillierte Informationen erhalten Sie im Merkblatt für die Eheschliessung im Ausland (Download via Registerkarte Links) |
Wenden Sie sich bitte an das Zivilstandsamt des Wohnortes der Braut oder des Bräutigams. Wenn Sie im Ausland Wohnsitz haben, ist das Zivilstandsamt des Trauungsortes zuständig oder Sie können sich auch bei der zuständigen schweizerischen Vertretung informieren. Beachten Sie auch die entsprechenden Merkblätter (Download via Registerkarte Links) |