Kopfzeile

Inhalt

  • Namenserklärung

    Möchten Sie nach Auflösung der Ehe oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft (Scheidung, Auflösung der Partnerschaft, Tod, Verschollenerklärung, Ungültigerklärung) eine Namenserklärung abgeben?

    Das persönliche Erscheinen auf dem Zivilstandsamt ist Voraussetzung. Beachten Sie bitte, dass ein gültiger Pass / gültige ID-Karte vorgelegt werden muss.
    Möchten Sie die Namenserklärung beim Zivilstandsamt Plessur abgeben, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefon-Nummer 081 254 49 71.

    Die Namenserklärung beschränkt sich auf die Wiederannahme des Ledignamens. Ein anderer, früher getragener Name kann mittels einer Namenserklärung nicht wieder angenommen werden.
    Möchten Sie einen anderen, früher getragenen Namen wieder annehmen, müssten Sie ein Namensänderungsgesuch nach Art. 30 ZGB bei der kantonalen Regierung des Wohnsitzkantons stellen (> siehe Rubrik Name und Bürgerrecht > Dienstleistungen > Namensänderung).

    Die Möglichkeit einer Namenserklärung ist auch bei bestehender Ehe oder bei einer bestehenden eingetragenen Partnerschaft gegeben.

    Bei noch bestehender Ehe kann der Ehegatte, der vor dem 01.01.2013 seinen Namen bei der Eheschliessung geändert hatte (auch ausländische Staatsangehörige) mittels Erklärung jederzeit wieder den Ledignamen annehmen.

    Wurde die Partnerschaft vor dem 01.01.2013 eingetragen, so können die Partnerinnen oder Partner binnen Jahresfrist (bis 31.12.2013) gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass sie den Ledignamen der einen Partnerin oder des einen Partners als gemeinsamen Namen tragen wollen.

    Die Namenserklärung kann bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz abgegeben werden.
    Im Ausland kann die zuständige Schweizerische Vertretung die Namenserklärung entgegen nehmen.

    Das Kantons- und Gemeindebürgerrecht wird durch die Namenserklärung nicht berührt.

    Die Namenserklärung ist kostenpflichtig.

    > Weitere Kosten entstehen bei der Anpassung Ihrer persönlichen Unterlagen (Ausweise, Verträge usw.) an die neue Namensführung.

    Zugehörige Objekte