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  • Fest installierte Werbung / Reklame

    Für das Anbringen und Abändern von sämtlichen permanenten, respektive festen Werbeflächen (Reklame) bedarf es vorgängig einer Bewilligung. Gesuche für Reklamebewilligungen auf öffentlichem, wie auch auf privatem Grund, sowohl Eigen- als auch Fremdreklamen müssen schriftlich beim Bausekretariat eingereicht werden.
     
    Für feste Reklameeinrichtungen entlang von Kantonsstrassen ist zusätzlich ein Gesuch für die Zusatzbewilligung des Tiefbauamtes Graubünden einzureichen.

    Zugehörige Objekte

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