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Fragen und Antworten (FAQ)
Nachfolgend die wichtigsten Fragen rund um das Thema begleiteter Konsumraum Chur sowie weiteren Themen im Umfeld davon. Falls eine Frage noch nicht beantwortet ist, können Sie Ihre Frage hier das Formular eintragen.
Zugehörige Objekte
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Der begleitete Konsumraum wird in der zweiten Hälfte März am Seilerbahnweg 7 (ehemaliges Palazzo-Bowling) eröffnet, angegliedert an die Kontakt- und Anlaufstelle. |
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Standortsuche: Der Stadtrat hat 25 private oder kantonale Liegenschaften geprüft und mit den Besitzenden Kontakt aufgenommen. Es gab überall Absagen. Anschliessend wurden mögliche städtische Liegenschaften ermittelt und auf ihre Verfügbarkeit geprüft. In Absprache mit dem kantonalen Sozialamt und dem Verein Überlebenshilfe Graubünden, die für die Kontakt- und Anlaufstelle zuständig sind, hat sich die Liegenschaft am Seilerbahnweg 7 als die geeignetste erwiesen. Standort: Die Liegenschaft am Seilerbahnweg 7 befindet sich in der gemischten Zone 4, 10 Minuten zu Fuss vom heutigen Aufenthaltsort der Szene entfernt. Er erfüllt folgende Vorgaben: Es sind keine Schulhäuser oder Jugendräume in der Nähe. Das Areal befindet sich nicht in einer belebten Einkaufsstrasse. Bauliche Massnahmen: Das ehemalige Palazzo-Bowling hat eine Fläche von über 900 m². Alle Angebote können im Gebäude stattfinden. Ausserhalb werden keine baulichen Massnahmen vorgenommen. |
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Die Sicherheit von Kindern hat oberste Priorität. Wenn Sie gefährliche Gegenstände wie Spritzen auf Spielplätzen oder Schularealen feststellen, melden Sie dies sofort der Stadtpolizei (Direktnummer 081 254 54 54) oder in dringenden Fällen über den Polizeinotruf 117. Kinder sollten angewiesen werden, keine unbekannten Gegenstände zu berühren und Funde Erwachsenen zu melden. |
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Je einladender die Bedingungen und das Angebot sind, desto häufiger nutzen die Konsumierenden das Angebot im begleiteten Konsumraum. |
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Betteln ist grundsätzlich nicht verboten. Aggressives oder aufdringliches Verhalten kann jedoch gegen geltende Vorschriften verstossen. Wenn Sie sich bedrängt fühlen, melden Sie dies bitte der Stadtpolizei (Direktnummer 081 254 54 54). In Notfällen wählen Sie den Polizeinotruf 117. |
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Die Öffnungszeiten sind Montag bis Sonntag von 11.00 bis 19.00 Uhr. |
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Kontaktieren Sie die Stadtpolizei (Direktnummer 081 254 54 54) insbesondere bei:
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Der Konsumraum ist ein Ort, den die Suchtbetroffenen freiwillig aufsuchen können. Wenn er zu abgelegen vom Stadtzentrum ist, werden die Betroffenen ihn nicht nutzen, wie ein Beispiel in Zürich zeigte. Dort wurde ein Konsumraum im Zentrum geschlossen und ein neuer am Stadtrand eröffnet. In kurzer Zeit entstand in der Nähe des geschlossenen Konsumraums eine offene Drogenszene. |
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Aus Kostengründen. Längere Öffnungszeiten erhöhen die Betriebskosten. Eine Stunde länger offen kostet rund Fr. 100'000 mehr pro Jahr. Die Öffnungszeiten orientieren sich auch an den Erfahrungen anderer Städte. |
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In der Postremise steht nur das Schilderlager der Stadtpolizei zur Verfügung. Die Fläche dieses Bereichs ist aber zu klein für einen begleiteten Konsumraum in Kombination mit einer Kontakt- und Anlaufstelle. Der Kulturbetrieb der Postremise ist demgegenüber wichtig zur durchmischten Belebung der Innenstadt. Einen alternativen Standort für diesen zu finden ist praktisch ausgeschlossen. Ausserdem wäre es sehr schwierig das Raumprogramm und die Infrastrukturanforderungen einer Kontakt- und Anlaufstelle mit Konsumraum in einem historischen Gebäude unterzubringen. |
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Sprechen Sie die Personen nicht selbst an, wenn Sie sich unsicher fühlen. Informieren Sie die Stadtpolizei (Direktnummer 081 254 54 54). Diese wird die Situation beurteilen und die notwendigen Schritte einleiten. In dringenden Situationen oder bei Gefahr wählen Sie den Polizeinotruf 117. |
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Weniger Hilfe: Suchtkranke Personen suchen die kantonale Kontakt- und Anlaufstelle weniger regelmässig auf. Damit nutzen sie weniger die dortigen Angebote wie Gassenküche, Wundbehandlungen oder Beratungen. Verschlechterung Gesundheitszustand: Der Zustand der suchterkrankten Personen wird sich nicht verbessern, eher sogar weiter verschlechtern. Sie werden über keine geschützte Konsummöglichkeiten verfügen. Das erhöht das Risiko für Überdosierungen und die Übertragung von Krankheiten. Die Erfolgschancen für eine Stabilisierung der Lebenssituation der Betroffenen ist gering. Offene Drogenszene bleibt: Es bleibt der Stadt nicht viel mehr übrig, als wie heute die suchterkrankten Menschen einem sehr hohen Kontrolldruck auszusetzen. Diese müssen weiterhin von verschiedenen Orten weggeschickt werden. Aber wohin? Es fehlt ein geeigneter und fachlich begleiteter Ort. Die offenen Drogenszene wird weiterhin Teil des Stadtbilds sein. Sicherheitsempfinden Bevölkerung: Der Konsum illegaler Substanzen findet weiterhin und ganztags im Stadtgarten statt. Das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung wird sich im Vergleich zu heute nicht erhöhen. |
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Die vier Ziele sind:
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Berühren Sie solche Gegenstände nicht mit blossen Händen. Informieren Sie die Stadtpolizei (Direktnummer 081 254 54 54). Die Gegenstände werden fachgerecht entsorgt. Bei akuter Gefährdung (z. B. auf einem Spielplatz) melden Sie dies bitte umgehend und beobachten Sie die Situation bis zum Eintreffen der Polizei. Nach Möglichkeit sichern Sie die Örtlichkeit ab, damit niemand in Kontakt mit den Utensilien kommt. |
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Die Suchterkrankten bringen ihre eigenen Substanzen mit. Sie können diese in getrennten Räumen konsumieren. Es gibt Räume für den Spritzenkonsum, fürs Rauchen und fürs Schnupfen. |
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Bei Anliegen bezüglich der städtischen Sucht- und Drogenpolitik wenden Sie sich bitte an die Stadtpolizei (081 254 54 54) oder per Mail direkt an Stadtrat Patrik Degiacomi (departementbgk@chur.ch). Für Notfälle kann die Polizei auch immer via der Nummer 117 erreicht werden. |
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Für die Bevölkerung:
Für die suchterkrankten Menschen:
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Der Gemeinderat hat am 23. Juni 2022 und am 1. Februar 2024 zwei Massnahmen zugestimmt:
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Es haben nur Personen Zutritt, die sich nach einem Erstgespräch registrieren. Sie müssen bereits suchterkrankt sein, volljährig und ihren Lebensmittelpunkt und/oder ihren Wohnsitz im Kanton Graubünden haben. Zudem müssen sie die Hausregeln einhalten. |
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Die Erfahrung in anderen Städten spricht dem entgegen. So wird in Luzern gegenüber des Konsumraums ein grosses Areal mit neuen Wohnungen überbaut. Aber auch die Erfahrungen mit Angeboten der Suchthilfe in Chur zeigen, dass die Liegenschaften im Quartier nicht an Attraktivität verlieren. Dies zeigt eindrücklich das Beispiel des Ambulatoriums Neumühle an der Gürtelstrasse, in dessen unmittelbarer Nachbarschaft das ehemalige Gelände der SBB-Hauptwerkstätte vornehmlich mit Wohnnutzungen überbaut wurde. |
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Nein. Das ist nicht möglich. Suchtbetroffene Menschen dürfen sich wie alle anderen Personen frei im öffentlichen Raum der Stadt bewegen und sich dort aufhalten. Sie müssen sich dabei aber auch an die öffentliche Ordnung halten. Der Konsumraum schafft jedoch die Voraussetzung, dass die öffentliche Ordnung wirkungsvoller durchgesetzt werden kann. Der Konsum von Betäubungsmitteln im öffentlichen Raum kann deutlich konsequenter bekämpft und die suchterkrankten Personen in den Konsumraum verwiesen werden. |
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Der Konsum dauert je nach Konsumform unterschiedlich lang: Beim Spritzenkonsum 30 bis 60 Minuten, beim Rauchen.15 bis 30 Minuten. Vorher und nachher können sie sich in der Kontakt- und Anlaufstelle aufhalten. Dort stehen u.a. Aufenthalts-, Ruhe-, Verpflegungs- und Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung. |
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Versuchen Sie, ruhig zu bleiben und nicht auf Provokationen einzugehen. Eine besonnene Haltung kann helfen, die Situation nicht weiter eskalieren zu lassen. Wenn möglich, schaffen Sie Distanz und verlassen Sie den Ort. Ihre eigene Sicherheit und Ihr Wohlbefinden stehen im Vordergrund. Sollte die Belästigung anhalten oder sich steigern, informieren Sie die Stadtpolizei (Direktnummer 081 254 54 54). In Notfällen wählen Sie den Polizeinotruf 117 |
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Versuchen Sie, ruhig zu bleiben und nicht auf Provokationen einzugehen. Eine besonnene Haltung kann helfen, die Situation nicht weiter eskalieren zu lassen. Wenn möglich, schaffen Sie Distanz und verlassen Sie den Ort. Ihre eigene Sicherheit und Ihr Wohlbefinden stehen im Vordergrund. Sollte die Belästigung anhalten oder sich steigern, informieren Sie die Stadtpolizei (Direktnummer 081 254 54 54). In Notfällen wählen Sie den Polizeinotruf 117. |
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Wenn Sie Menschen mit einer Suchterkrankung im öffentlichen Raum oder im Quartier begegnen, begegnen Sie ihnen mit Ruhe, Respekt und einer wertschätzenden Haltung. Eine Suchterkrankung ist eine gesundheitliche Herausforderung, sie definiert nicht den ganzen Menschen. Die meisten Betroffenen verhalten sich unauffällig und friedlich. Halten Sie bei Bedarf Abstand und vermeiden Sie Provokationen oder Diskussionen. Wenn Sie sich unsicher fühlen, wechseln Sie die Örtlichkeit. Bei konkreten Störungen oder wenn Sie sich bedroht fühlen, können Sie die Stadtpolizei kontaktieren (Direktnummer 081 254 54 54). In Notfällen wählen Sie den Polizeinotruf 117. |
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Bringen Sie sich zuerst in Sicherheit und alarmieren Sie umgehend die Polizei über den Polizeinotruf 117 |
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Der Konsum wird ausschliesslich innerhalb der Liegenschaft toleriert. Zusätzlich stellt die Stadtpolizei im Quartier rund um den Konsumraum eine hohe Präsenz sicher. Auf allfällige Berührungspunkte mit privaten Arealen wird konsequent reagiert. Feststellungen und Meldungen der Bevölkerung sind sehr willkommen, damit rasch und zweckdienlich darauf reagiert werden kann. Die Stadtpolizei ist permanent via 081 254 54 54 erreichbar. Für Notfälle kann die Polizei auch immer via der Nummer 117 erreicht werden. |