Inhalt
Formular Logobestellung Stadt Chur
Rechtliche Nutzung
Für die Bestellung und Verwaltung von digitalen Logos ist die Kommunikationsabteilung der Stadt Chur zuständig.
Nachfolgend noch die Hinweise zur Nutzung
Die Nutzung des Logos der Stadt Chur ist der städtischen Behörde bzw. der Stadtverwaltung vorbehalten und darf von Dritten nur mit expliziter Genehmigung der Stadt Chur verwendet und keinesfalls verändert werden. Die Ausgabe des Logos obliegt der Abteilung Kommunikation der Stadt Chur.
Weitere Details sowie ergänzende Richtlinien zur Logo- und Wappennutzung finden Sie hier.
Einfluss der Hintergrund- auf die Logofarbe
Einfluss der Hintergrundfarbe auf das Logo Das Primärlogo (rot/schwarz) verlangt zwingend nach einem weissen oder hellgrauen (max. 10% Schwarzanteil) Hintergrund. Bei farbigen Hintergründen kommt das weisse oder schwarze Logo zum Einsatz. Dabei kommt bei vollfarbigem oder schwarzem Hintergrund das weisse Logo zum Einsatz. Das Logo in schwarz wird vorzugsweise verwendet, wenn der Hintergrund zu hell ist für die Anwendung des weissen Logos oder wenn eine Anwendung ausschliesslich in Schwarzweiss vorgesehen ist.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Kommunikation | 081 254 51 07 | Kontaktformular |