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E-Trendfahrzeuge
Gehört zum Themenbereich: Polizei
So benutzen Sie ein für den öffentlichen Raum zugelassenes Elektro-Fahrzeug richtig:
- Strassen mit allgemeinem Fahrverbot und Trottoirs dürfen nicht befahren werden.
- Ein Helm ist nicht in jedem Fall obligatorisch, wird aber stets empfohlen.
- Kindern unter 14 Jahren ist die Nutzung nicht gestattet. Dies gilt auch für Kindermodelle von Elektro-Bikes.
- 14- bis 16-Jährige benötigen einen Führerausweis Kat. M.
- Für schnelle Elektro-Bikes benötigen auch Personen über 16 Jahren einen Führerausweis Kat. M.
- Die Benutzung von Radstreifen und -wegen ist obligatorisch. Wo diese fehlen, muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden.
- Parkieren: Primär auf/in dafür vorgesehenen Flächen/Einrichtungen.
- Auf dem Trottoir nur, wenn daneben ein 1.5 m breiter Raum frei bleibt.
Elektro-Trendfahrzeuge (Freizeit)
Mit diesen Fahrzeugen darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen gefahren werden. Solche zeichnen sich dadurch aus, dass sie für alle zugänglich sind (z. B. öffentliche Strassen, auch Quartierstrassen und Begegnungszonen, Trottoirs, Parkplätze beispielsweise bei Einkaufszentren). |
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Elektro-Trottinett (Leicht-Motorfahrräder)Nach Art. 18 lit. b. Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) Geschwindigkeit: Max. 20 km/h (25 km/h mit Sitz)Motorleistung: Max. 0.5 kW Kontrollschild: Nicht erforderlich Platzzahl: 1 Person Führerausweis: Kat. M ab 14 Jahren ohne Führerausweis ab 16 Jahren Velohelm: Nicht erforderlich, jedoch empfohlen Licht: Auch am Tag erforderlich Verhalten im Verkehr: Den Fahrrädern gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und Radwegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten. |
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Elektro-Bike, langsam (Leicht-Motorfahrräder)Nach Art. 18 lit. b. Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) Geschwindigkeit: 25 km/h mit Tretunterstützung oder reinem Motorbetrieb Verhalten im Verkehr: Den Fahrrädern gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und Radwegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten. |
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Elektro-Bike, schnell (schnelle Motorfahrräder)Nach Art. 18 lit. a. Ziff. 2 Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) Geschwindigkeit: 30 km/h, 45 km/h mit TretunterstützungMotorleistung: Max. 1.0 kW Kontrollschild: Erforderlich Platzzahl: 1 Person, plus 1 Kindersitz ab 16 Jahren möglich Führerausweis: Kat. M ab 14 Jahren Velohelm: Erforderlich Licht: Auch am Tag erforderlich Verhalten im Verkehr: Benutzung von Radstreifen und Radwegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten. Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» nur mit ausgeschaltetem Motor gestattet. |
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Elektro-Lastenfahrrad (Leicht-Motorfahrrad)Nach Art. 18 Bst. b. Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) Geschwindigkeit: 25 km/h Verhalten im Verkehr: Den Fahrrädern gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und Radwegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten. |
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Elektro-Lastenfahrrad (schwere Motorfahrrad)Nach Art. 18 lit. e. Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) Geschwindigkeit: 25 km/h Verhalten im Verkehr: Benutzung von Radstreifen und Radwegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten. Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» nicht gestattet. |
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Elektro-Roller (Leicht-Motorfahrrad)Nach Art. 18 Bst. b. Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) Geschwindigkeit: 25 km/h mit Tretunterstützung oder reinem Motorbetrieb Verhalten im Verkehr: Den Fahrrädern gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und Radwegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten. |
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Wo sind Elektro Trendfahrzeuge im Strassenverkehr erlaubt?
Zugehörige Objekte
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| Verkehrs- und Sicherheitspolizei | 081 254 54 54 | Kontaktformular |