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  • E-Trendfahrzeuge

    So benutzen Sie ein für den öffentlichen Raum zugelassenes Elektro-Fahrzeug richtig:

    • Strassen mit allgemeinem Fahrverbot und Trottoirs dürfen nicht befahren werden.
    • Ein Helm ist nicht in jedem Fall obligatorisch, wird aber stets empfohlen.
    • Kindern unter 14 Jahren ist die Nutzung nicht gestattet. Dies gilt auch für Kindermodelle von Elektro-Bikes.
    • 14- bis 16-Jährige benötigen einen Führerausweis Kat. M.
    • Für schnelle Elektro-Bikes benötigen auch Personen über 16 Jahren einen Führerausweis Kat. M.
    • Die Benutzung von Radstreifen und -wegen ist obligatorisch. Wo diese fehlen, muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden.
    • Parkieren: Primär auf/in dafür vorgesehenen Flächen/Einrichtungen.
    • Auf dem Trottoir nur, wenn daneben ein 1.5 m breiter Raum frei bleibt.

    Elektro-Trendfahrzeuge (Freizeit)

     

    Mit diesen Fahrzeugen darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen gefahren werden. Solche zeichnen sich dadurch aus, dass sie für alle zugänglich sind  (z. B. öffentliche Strassen, auch Quartierstrassen und Begegnungszonen, Trottoirs, Parkplätze beispielsweise bei Einkaufszentren).

     

    Elektro-Trottinett (Leicht-Motorfahrräder)

    Nach Art. 18 lit. b. Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)

    Geschwindigkeit: Max. 20 km/h (25 km/h mit Sitz)
    Motorleistung: Max. 0.5 kW
    Kontrollschild: Nicht erforderlich
    Platzzahl: 1 Person
    Führerausweis: Kat. M ab 14 Jahren ohne Führerausweis ab 16 Jahren 
    Velohelm: Nicht erforderlich, jedoch empfohlen
    Licht: Auch am Tag erforderlich

    Verhalten im Verkehr: Den Fahrrädern gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und Radwegen obligatorisch.

    Fahren auf dem Trottoir verboten.

    E-Trotti
     

    Elektro-Bike, langsam (Leicht-Motorfahrräder)

    Nach Art. 18 lit. b. Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)

    Geschwindigkeit: 25 km/h mit Tretunterstützung oder reinem Motorbetrieb
    Motorleistung: Max. 0.5 kW
    Kontrollschild: Nicht erforderlich
    Platzzahl: 1 Person, plus 2 Kindersitze ab 16 Jahren möglich
    Führerausweis: Kat. M ab 14 Jahren ohne Führerausweis ab 16 Jahren 
    Velohelm: Nicht erforderlich, jedoch empfohlen
    Licht: Auch am Tag erforderlich

    Verhalten im Verkehr: Den Fahrrädern gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und Radwegen obligatorisch.

    Fahren auf dem Trottoir verboten.

    E-Bike
     

    Elektro-Bike, schnell (schnelle Motorfahrräder)

    Nach Art. 18 lit. a. Ziff. 2 Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)

    Geschwindigkeit: 30 km/h, 45 km/h mit Tretunterstützung
    Motorleistung: Max. 1.0 kW
    Kontrollschild: Erforderlich
    Platzzahl: 1 Person, plus 1 Kindersitz ab 16 Jahren möglich
    Führerausweis: Kat. M ab 14 Jahren 
    Velohelm: Erforderlich
    Licht: Auch am Tag erforderlich

    Verhalten im Verkehr: Benutzung von Radstreifen und Radwegen obligatorisch.

    Fahren auf dem Trottoir verboten. Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» nur mit ausgeschaltetem Motor gestattet.

    E-Bike

     

    Elektro-Lastenfahrrad (Leicht-Motorfahrrad)

    Nach Art. 18 Bst. b. Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)

    Geschwindigkeit: 25 km/h
    Kontrollschild: Nicht erforderlich
    Platzzahl: 1 Person, plus 4 Kindersitze ab 16 Jahren möglich
    Gewicht: Maximalgewicht 250 kg
    Führerausweis: Kat. M ab 14 Jahren ohne Führerausweis ab 16 Jahren
    Velohelm: Nicht erforderlich, jedoch empfohlen
    Licht: Auch am Tag erforderlich

    Verhalten im Verkehr: Den Fahrrädern gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und Radwegen obligatorisch.

    Fahren auf dem Trottoir verboten.

     

    Elektro-Lastenfahrrad (schwere  Motorfahrrad)

    Nach Art. 18 lit. e. Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)

    Geschwindigkeit: 25 km/h
    Motorleistung: Max. 2.0 kW
    Kontrollschild: Erforderlich
    Platzzahl: 1 Person, plus 65 kg freie Nutzlast pro Erwachsenensitzplatz ab 16 Jahren möglich
    Gewicht: Maximalgewicht 450 kg
    Führerausweis: Kat. M ab 14 Jahren
    Velohelm: Nicht erforderlich, jedoch empfohlen
    Licht: Auch am Tag erforderlich

    Verhalten im Verkehr: Benutzung von Radstreifen und Radwegen obligatorisch.

    Fahren auf dem Trottoir verboten. Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» nicht gestattet.

    Elektro-Roller (Leicht-Motorfahrrad)

    Nach Art. 18 Bst. b. Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)

    Geschwindigkeit: 25 km/h mit Tretunterstützung oder reinem Motorbetrieb
    Motorleistung: Max. 0.5 kW
    Kontrollschild: Nicht erforderlich
    Platzzahl: 1 Person, mit Fussrasten und ab 16 Jahren 2 Personen möglich
    Führerausweis: Kat. M ab 14 Jahren, ohne Führerausweis ab 16 Jahren
    Velohelm: Nicht erforderlich, jedoch empfohlen
    Licht: Auch am Tag erforderlich

    Verhalten im Verkehr: Den Fahrrädern gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und Radwegen obligatorisch.

    Fahren auf dem Trottoir verboten.

    E-Roller
     

    Wo sind Elektro Trendfahrzeuge im Strassenverkehr erlaubt?

     

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