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  • Motorisierter Verkehr / Parkieren

    Parkierung

     

    Parkhäuser

    Übersicht auf StadtplanExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

    Parkhaus Arcas Arcas
    Parkhaus Lindenquai Lindenquai 26
    Parkhaus Stadtbaumgarten Gäuggelistrasse 10
    Parkhaus City Quaderstrasse 8
    Parkhaus Obere Quader Quaderstrasse 40
    Parkhaus Hartbertstrasse Hartbertstrasse 10
    Parkhaus Bahnhofplatz Bahnhofstrasse 6
    Parkhaus Tivolibrücke Gartenstrasse 10
    Parkhaus Gürtelstrasse Gürtelstrasse 4
    Parkhaus Fortuna Ringstrasse 45
    Parkhaus AREON Pulvermühlestrasse 86

     

    Park & Ride

    Parkplatz Obere Au
    Parkhaus AREON Pulvermühlestrasse 86

    Nächtliches Dauerparkieren

     

    Bewilligungspflicht

    In Chur werden für Fahrzeuge, die über Nacht auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen abgestellt werden, Nachtparkgebühren erhoben. Auch wenn Sie über einen privaten Abstellplatz oder Garage verfügen, Ihr Fahrzeug nachts aber trotzdem auf öffentlichem Grund parkieren, unterstehen Sie der Bewilligungspflicht.

     

    Gebühren

    Die Bewilligung kostet Fr. 50.-- monatlich und wird gemäss Verordnung halbjährlich zum Voraus in Rechnung gestellt. Wer ohne Bewilligung parkiert, macht sich strafbar.

    Hier gelangen Sie zur Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund

     

    Treibstoff / Taxi / Autovermietung

     

    Verkehrsberuhigende Zonen

    Unter der Rubrik "Publikationen" finden Sie die wichtigsten Regeln betreffend Tempo-30-Zonen, Begegnungszonen und Fussgängerzonen.

     

    Fahrbewilligungen

    Fahrbewilligungen für die Fussgängerzone Altstadt und für das Befahren von Waldwegen finden Sie hier.

    Zugehörige Objekte

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