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Unterhaltungslotterie
Gehört zum Themenbereich: Veranstaltungen & Anlässe auf öffentlichem Grund
Durchführung einer Unterhaltungslotterie
Wenn Sie eine Unterhaltungslotterie (Tombola, Lotto, Bingo etc.) durchführen, benötigen Sie seit dem 1. Januar 2021 keine Bewilligung mehr. Die Durchführung ist jedoch meldepflichtig beim Amt für Migration und Zivilrecht GraubündenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (AFM). Ein entsprechendes Meldeformular wird durch das AFM online zur Verfügung gestellt.
Zugehörige Objekte
| Name | Beschreibung |
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Stadtpolizei | 081 254 54 54 | Kontaktformular |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Support und Gewerbepolizei | 081 254 54 54 | Kontaktformular |