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  • Absolutes Feuerwerks-Verbot auf dem gesamten öffentlichen und privaten Grund der Stadt Chur

    25. Juli 2018
    Zurzeit gilt ein vom Kanton Graubünden erlassenes Feuerwerks- und Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Die Gemeinden können dieses Verbot erweitern. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit wird das Feuerwerks-Verbot auf das gesamte öffentliche und private Stadtgebiet erweitert. Die Stadt Chur wird daher auch auf ihr Feuerwerk am 1. August 2018 verzichten.

    Weiter gilt auf dem gesamten öffentlichen Stadtgebiet ab sofort ein absolutes Feuerverbot. Auf Privatgrund appelliert die Stadt Chur, wenn möglich auf offenes Feuer sowie Holzkohle-Grills zu verzichten. Bei Inbetriebnahme von Grills jeglicher Art ist erhöhte Vorsicht geboten und Löschmittel bereit zu stellen.

    Eine Entspannung der Lage ist erst nach ergiebigen Regenfällen über mehrere Tage zu erwarten. Kurze Regenschauer oder Gewitter vermögen die Situation nicht nachhaltig zu entschärfen.

    Die oben genannten Verbote und Massnahmen gelten daher bis auf Widerruf.

    Im Hinblick auf den 1. August 2018 ist den Anweisungen der Gemeindebehörden und der Feuerwehren unbedingt Folge zu leisten.

    absolutes Feuerverbot
    Nicht nur bei Grillstellen im Wald und in Waldesnähe, sondern auch auf dem gesamten Stadtgebiet gilt ab sofort ein absolutes Feuerverbot.