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Schlichtungsbehörde für Mietsachen Plessur
Die Schlichtungsbehörden werden auch Mietamt oder Schlichtungsstelle genannt. Diese erste Instanz zur Behandlung von mietrechtlichen Streitigkeiten ist paritätisch zusammengesetzt. Zuständig ist immer die Behörde, die für den Ort der Mietsache zuständig ist.
Aufgaben der Schlichtungsbehörde
- die Beratung der Parteien in Mietfragen
- das Herbeiführen einer Einigung bei Streitigkeiten zwischen den Mietparteien
- als Schiedsgericht zu amten, wenn die Parteien dies verlangen
- in einigen Fällen (namentlich: Kündigung, Erstreckung des Mietverhältnisses und Verwendung von hinterlegten Mietzinsen) können sie Entscheide fällen
Die Schlichtungsbehörde wird auf Gesuch jener Partei tätig, welche eine Forderung an die andere Partei hat. Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren ist das Schlichtungsverfahren (erste Instanz) kostenlos.
Für Chur ist folgende Stelle zuständig:
Schlichtungsbehörde für Mietsachen Plessur
Bärenloch 1
Postfach 614
7001 Chur
Telefonische Beratung während der Bürozeiten unter: 081 250 58 82
Telefon Kanzlei
Telefon 081 250 58 80
Öffnungszeiten
Dienstag bis Donnerstag: 8.00 – 11.30 Uhr, 13.30 – 15.30 Uhr
Montag und Freitag geschlossen