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  • Schlichtungsbehörde für Mietsachen Plessur

    Die Schlichtungsbehörden werden auch Mietamt oder Schlichtungsstelle genannt. Diese erste Instanz zur Behandlung von mietrechtlichen Streitigkeiten ist paritätisch zusammengesetzt. Zuständig ist immer die Behörde, die für den Ort der Mietsache zuständig ist.

    Aufgaben der Schlichtungsbehörde

    • die Beratung der Parteien in Mietfragen
    • das Herbeiführen einer Einigung bei Streitigkeiten zwischen den Mietparteien
    • als Schiedsgericht zu amten, wenn die Parteien dies verlangen
    • in einigen Fällen (namentlich: Kündigung, Erstreckung des Mietverhältnisses und Verwendung von hinterlegten Mietzinsen) können sie Entscheide fällen


    Die Schlichtungsbehörde wird auf Gesuch jener Partei tätig, welche eine Forderung an die andere Partei hat. Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren ist das Schlichtungsverfahren (erste Instanz) kostenlos.

    Für Chur ist folgende Stelle zuständig:

    Schlichtungsbehörde für Mietsachen Plessur
    Bärenloch 1
    Postfach 614
    7001 Chur

    Telefonische Beratung während der Bürozeiten unter: 081 250 58 82

    Telefon Kanzlei 
    Telefon 081 250 58 80

    Öffnungszeiten
    Dienstag bis Donnerstag: 8.00 – 11.30 Uhr, 13.30 – 15.30 Uhr
    Montag und Freitag geschlossen