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  • Bannerwerbung der Stadt Chur

    Werbung auf Banner entlang und über den Strassen ist an speziell bezeichneten Standorten entlang der Haupterschliessungsachsen (u.a. Bahnhofstrasse, Grabenstrasse, Kasernenstrasse, Masanserstrasse, Poststrasse, Ringstrasse) möglich. Es ist nur temporäre Werbung für gemeinnützige und kulturelle Anlässe sowie für sportliche und andere Veranstaltungen von mindestens regionaler Bedeutung zulässig. 

    Nachfolgend finden Sie unter Publikationen die Fotodokumentationen, Merkblätter und die Gesuchsformulare.

    Zugehörige Objekte

    Nummer Name Inkrafttreten
    614 Reklamereglement 1. Januar 2012
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