Inhalt
Professionelle Theaterproduktionen
Das Freie Theaterschaffen in Chur und Umgebung ist geprägt durch hier ansässige Gruppen, einzelne Persönlichkeiten und ad-hoc-Ensembles mit einheimischen und weiteren Theaterschaffenden. Neben den Künstlerinnen und Künstlern, die seit vielen Jahren in Chur und Umgebung tätig sind, gibt es ebenso viele junge Schauspielerinnen und Schauspieler, Regisseurinnen und Regisseure aus Chur und der Umgebung, welche in immer neuer Zusammensetzung oder auch kontinuierlich zusammenarbeiten.
Ziel der städtischen Kulturförderung ist es, die Vielfalt des Theaterschaffens zu fördern und in einem ausgewogenen Verhältnis hier ansässige und weitere einheimische Theaterschaffende sowie deren Produktionen und Koproduktionen mit Theaterhäusern zu unterstützen.
Gesuchseingabe
Die Stadt unterstützt professionelle Theaterschaffende bei einheimischen Produktionen mit Projektbeiträgen. Gesuche um Ausrichtung von Beiträgen sind - gemäss den Richtlinien zur Förderung von professionellen Theaterproduktionen - in elektronischer Form an kulturfachstelle@chur.ch zu richten. Gesuche auf dem Postweg bitte nicht binden oder heften und ohne Klarsichtmappen verschicken. Die Gesuche werden von der Kulturfachstelle geprüft. Hernach überweist die Fachstelle die Gesuche der Kulturkommission zur weiteren Behandlung. Diese stellt in der Folge dem Stadtrat Antrag. Eingabetermin ist jeweils der 15. Januar.
Das Dossier muss folgende Angaben beinhalten:
a. Künstlerische Angaben (maximal 5 Seiten):
- Projektbeschreibung (Thema, Vorlage, Stück, Autor)
- Begründung des Projektes (gesellschaftliche bzw. persönliche Relevanz)
- Konzept der künstlerischen Umsetzung
- Besetzungsliste inkl. Kurz-Biographien der Protagonisten
b. Produktionsspezifische Angaben (maximal 5 Seiten):
- Terminplan (Zeit und Ort der Proben und Aufführungen)
- Budgetplan (Kosten für Aufführungen ausserhalb von Chur sind separat aufzulisten)
- Finanzierungsplan mit Angabe des erwünschten Beitrages der Stadt Chur (inkl. Auflistung der angefragten Stiftungen / öffentlichen Stellen und den bereits erhaltenen Zusagen / Eigenmittel; bei Koproduktionen die Leistung der Partner)
c. Beilagen
- Kurzportrait der Mitwirkenden
- Textvorlagen
- Spielstättenbestätigung (sofern vorhanden)
- Liste der bisher angefragten Gastspielmöglichkeiten (sofern geplant)
Keine Beiträge werden ausgerichtet an:
- Jubiläumsanlässe
- soziokulturell ausgerichtete Projekte
- Laienensemble
- Produktionen mit hohem Eigenwirtschaftlichkeitspotential (Bsp. Kabarett, Revue)
- Musicals
- Benefizveranstaltungen
- Aus- und Weiterbildungen
- Schulaufführungen
Von diesem Grundsatz kann nur ausnahmsweise abgewichen werden.
Weitere Informationen:
Bei Fragen zur Gesuchseingabe steht Ihnen die Kulturfachstelle gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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771 | Kulturförderungsgesetz der Stadt Chur | 1. Januar 2003 |
772 | Verordnung zum Kulturförderungsgesetz der Stadt Chur | 1. Januar 2003 |
Name | Download |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Kulturfachstelle | 081 254 44 10 | Kontaktformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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Kulturkommission 2021 - 2024 |