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Bussen / Penalty
Bussenportal
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Häufig gestellte Fragen
Bei der Verwendung von ParkingPay, EASYPARK oder TWINT wurde aus Versehen das falsche Kontrollschild ausgewählt oder es wurde nicht richtig eingetippt. Die Parkgebühr für ein anderes Kontrollschild wurde aber für diesen Zeitraum entrichtet. Kann von der Busse abgesehen werden?
Natürlich ist es sehr ärgerlich, wenn man unter diesen Umständen eine Busse erhält. Vor allem wenn man für diesen Zeitraum einen Beleg der entrichteten Parkgebühr vorweisen kann. Weil der Parkvorgang aber nicht auf das parkierte Fahrzeug lautete, wurde die Busse korrekt ausgestellt. Die Polizei muss deshalb und um alle gleich zu behandeln an der Bezahlung der Busse festhalten. Wir bitten Sie um Verständnis.
Mir wurde eine Busse ausgestellt, obwohl ich in derselben Minute einen digitalen Parkvorgang (ParkingPay, EASYPARK oder TWINT) gestartet hatte. Wie ist so etwas möglich?
Sollte sich die verantwortliche Person vom parkierten Fahrzeug bereits entfernt haben, ohne zuvor die Parkgebühren entrichtet zu haben, so kann es vorausgehend auch in derselben Minute, zu einer Bussenerhebung kommen. Bei der Beanspruchung einer öffentlichen und gebührenpflichtigen Parkfläche ist die Parkgebühr unverzüglich (vor Ort) zu entrichten.
Aufgrund einer technischen Störung konnte ich keinen digitalen Parkvorgang mit der Parkier-Applikation registrieren. Obwohl ich es mehrfach erfolglos mit der App versucht hatte, erhielt ich trotzdem eine Busse. Was hätte ich tun sollen?
Sollte die Registrierung eines digitalen Parkvorgangs nicht wie gewünscht funktionieren, sind Sie angehalten die Parkuhr herkömmlich mit Münzgeld zu bedienen.
Obwohl das Fahrzeug nur kurz auf dem Trottoir abgestellt wurde, folgte eine saftige Busse. Muss das wirklich sein?
Das Trottoir ist dem Fussgänger vorbehalten. Deshalb ist es wichtig darauf zu achten, dass auch bei einem Güterumschlag (freiwilliges Halten) mind. 1.5 m freier Raum für Trottoir-Benutzer frei bleibt. Das Parkieren auf dem Trottoir ist untersagt, ausser Signale und Markierungen würden es erlauben.
Ein Termin oder Besuch dauerte etwas länger als geplant. Für die Verzögerung kann ich selber nichts dafür. Deshalb wurde die zuvor entrichtete Parkzeit leicht überschritten. Kann in diesem Fall hinsichtlich der ärgerlichen Busse ein Auge zugedrückt werden?
Leider nicht. An der Bezahlung der Busse müssen wir festhalten. Der Gesetzgeber sieht keine Sonderrechte bei Terminen vor, welche die Parkzeit überdauern.
Übrigens
Eine ärgerliche Sache für Sie, wenn wir Ihnen eine Busse ausstellen mussten. Was bestehen nun für Möglichkeiten?
Sie haben die Möglichkeit den Ordnungsbussenbetrag fristgerecht innert 30 Tagen zu bezahlen. Dann wird die Angelegenheit im anonymen Ordnungsbussenverfahren erledigt. Eine bezahlte Ordnungsbusse hat für Sie keine weiteren Folgen.
Ist jemand anders für die Übertretung verantwortlich? In diesem Fall geben Sie uns schriftlich die Personendaten der Lenkerin oder des Lenkers bekannt. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit die Busse selbst zu bezahlen und das Inkasso selbständig mit der verantwortlichen Lenkerin respektive dem verantwortlichen Lenker zu regeln. Nach Bezahlung der Busse bestehen keine Forderungen mehr.
Sie wissen nicht mehr wer mit Ihrem Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übertretung unterwegs war? Seit 1. Januar 2014 gilt die Halterhaftung für Ordnungsbussen. Das heisst, dass dann die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter die Busse bezahlen muss.
Einsprachemöglichkeit zu Ziffern der Bussenliste nach dem Strassenverkehrsgesetz besteht grundsätzlich nur im ordentlichen Strafverfahren. Bei der Stadtpolizei Chur können nur Einwände erhoben werden. Bestehen solche Einwände gegen eine Ordnungsbusse, so können diese innerhalb der Bedenkfrist schriftlich bei der Stadtpolizei Chur eingereicht oder am Schalter gemeldet werden. Einwände per Fax, E-Mail oder Kontaktformular werden aus Sicherheitsgründen nicht behandelt, da es sich um ein laufendes Strafverfahren handelt. Wir klären Ihre Einwände ab und teilen Ihnen in der Folge das Resultat in einem Schreiben mit. Wird Ihr Einwand nicht gutgeheissen und der Bussenbetrag nach Mitteilung des Resultats innerhalb von 30 Tagen nicht bezahlt, erfolgt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Graubünden. Dadurch wird das kostenpflichtige Strafverfahren eingeleitet.
Einsprachemöglichkeit zu Ziffern der Bussenliste nach dem Polizeigesetz der Stadt Chur besteht nur im Verwaltungsverfahren. Bei der Stadtpolizei können während der Ordnungsbussenfrist Einwände erhoben werden. Diese können innerhalb der Bedenkfrist schriftlich bei der Stadtpolizei Chur eingereicht oder am Schalter gemeldet werden. Einwände per Fax, E-Mail oder Kontaktformular werden aus Sicherheitsgründen nicht behandelt, da es sich um ein laufendes Verwaltungsverfahren handelt. Wir klären Ihre Einwände ab und teilen Ihnen in der Folge das Resultat in einem Schreiben mit. Wird Ihr Einwand nicht gutgeheissen und der Bussenbetrag nach Mitteilung des Resultats innerhalb von 30 Tagen nicht bezahlt, erfolgt eine erstinstanzliche Anzeige. Dadurch wird das kostenpflichtige Verwaltungsverfahren eingeleitet.
Hier gelangen Sie direkt zum Formular Einwand gegen Bussenzettel mit Bedenkfrist.
Wie bezahle ich eine Ordnungsbusse?
- Mittels E-Banking
- Bar- bzw. Kreditkartenzahlung direkt am Schalter der Stadtpolizei
Für Zahlungen über die Post oder Bank und bei Verwendung eines neutralen Einzahlungsscheins, ist zwingend die Ordnungsbussen-Nummer und das Kontrollschild / Fahrzeugkennzeichen aufzuführen, damit wir Ihre Zahlung zuordnen können und die Busse somit fristgerecht verbucht werden kann.
Erfolgt die Zahlung der Ordnungsbusse innert 30 Tagen, wird sie ohne Registrierung der fehlbaren Person rechtskräftig erledigt. Nach Ablauf dieser Frist wird der Halter ermittelt und eine Mahnung mit erneuter Zahlungsfrist (15 Tage) verschickt. Nach Ablauf dieser Frist wird das kostenpflichtige ordentliche Verfahren eingeleitet.
For payments from abroad, please ensure that the fine number (Ordnungsbussen-Nummer) and car registration number (Kontrollschild) are included. This information is required in order to assign your payment to the correct fine.
Euro Sic Nr. 9000
BIC / Swift Adresse: POFICHBEXXX
Schw. Post Bern
Postfinance
70-1717-7
Stadtpolizei Chur
IBAN Nr.: CH57 0900 0000 7000 1717 7
Wichtig: Tätigen Sie bitte eine internationale Überweisung, keine EU Standardüberweisung, da die Schweiz kein EU Land ist.
Important: Switzerland is not part of the European Union. Therefore, we cannot process EU Standard Bank Transfers. Please designate your payments as international transactions.
Hier gelangen Sie zum Polizeigesetz der Stadt Chur
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