Inhalt
Finanzielle Unterstützung
Die AHV-Gemeindezweigstelle ist für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (SVA).
Die AHV-Zweigstelle berät Sie gerne über Ihre Pflichten als Arbeitgebende, Selbstständigerwerbende oder nichterwerbstätige Personen. Sie nimmt Ihre Anmeldungen entgegen und ist Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen.
Kontakt
Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht aus, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden zusätzliche Leistungen zur AHV/IV aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie auf Grund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf weitere Leistungen haben.
Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren, helfen wir Ihnen gerne beim Ausfüllen. Sie können die erforderlichen Unterlagen aber auch herunterladen (siehe Online-Dienste) und uns die notwendigen Beilagen zustellen.
Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Verbilligung der Krankenversicherungsprämien beantragen. Im Auftrag der Stadt Chur führt die Sozialversicherungsanstalt Graubünden die Prämienverbilligungsaktion durch. Die Einwohner der Stadt Chur senden deshalb ihre IPV-Anmeldung direkt an die Sozialversicherungsanstalt Graubünden, Ottostrasse 24, 7001 Chur.
Für Sozialhilfeklientinnen und -klienten der Stadt Chur wird die IPV durch Fachpersonen der IPV-Stelle beim Kanton Graubünden geltend gemacht.
Personen, die keine wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen, finden hier nähere Auskünfte und Anmeldeformulare.
Kontakt Individuelle Prämienverbilligung (IPV) |
Öffnungszeiten | ||
Telefon: | Montag - Freitag | 08.00h - 11.45h, 13.30h - 17.00h |
Schalter: | Montag - Donnerstag | 09.00h - 12.00h, 14.00h - 17.00h |
Zusatzleistungen zu AHV/IV/EL
In bestimmten Fällen erhalten Bezügerinnen und Bezüger von kantonalen Ergänzungsleistungen noch Zusatzleistungen der Stadt Chur. Diese werden aufgrund der kantonalen Verfügung der Ergänzungsleistung berechnet. Eine zusätzliche Anmeldung für den Bezug von städtischen Zusatzleistungen ist nicht nötig.
Zugehörige Objekte
Name | |
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AHV/IV/EL: Befreiung Serafe (Radio- und Fernsehabgabe) | Extern |
AHV/IV: Bestellung Versicherungsausweis | Extern |
AHV/IV: Gesuch um Rentenzahlung an Drittperson oder Behörde | Extern |
AHV: Anmeldeformular Altersrente | Extern |
AHV: Anmeldung Beiträge Hausdienstarbeitgebende | Extern |
AHV: Anmeldung Beiträge Nichterwerbstätige | Extern |
AHV: Anmeldung Beiträge Selbständigerwerbende | Extern |
AHV: Anmeldung Einkommensteilung Scheidung | Extern |
AHV: Antrag Rentenvorausberechnung | Extern |
EL: Anmeldung für Ergänzungsleistungen | Extern |
EL: Heimaufenthalt | Extern |
EL: Sparguthaben/Wertschriften | Extern |
EL: Vollmacht | Extern |
Familienzulagen: Änderungsmeldung zum Bezug | Extern |
Familienzulagen: Anmeldung zum Bezug | Extern |
Familienzulagen: Anmeldung zum Bezug (Älpler, Landwirte) | Extern |
IPV - Anmeldung | Extern |
IPV - Anmeldung für Quellensteuerbeziehende | Extern |
IPV - Mutationsformular | Extern |
Name | Beschreibung |
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AHV/IV/EO-MSE Institution | Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung, Mutterschaftsentschädigung |
Familienzulagen | Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen. |
IPV - Link zu SVA | Link der Sozialversicherungsanstalt SVA zur Individuellen Prämienverbilligung |
Mutterschaftsbeiträge | Während einer bestimmten Zeit und unter gewissen Voraussetzungen haben Mütter und Väter Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge. Mutterschaftsbeiträge werden individuell berechnet und werden in der Regel für 10 Monate nach der Geburt ausgerichtet. |
Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht | Staatliche Aufsichtsbehörden für Vorsorgeeinrichtungen mit Domizil in der Ostschweiz. |
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden | Ausführliche Informationen zu den Dienstleistungen und zahlreiche Formulare der Sozialversicherungsanstalt Graubünden |
Sozialversicherungsformulare | Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden(SVA). Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Arbeitgebende oder als selbstständigerwerbende Personen. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:
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Stiftung Auffangeinrichtung BVG | Kann die berufliche Vorsorge von Personen mit mehreren Arbeitgebenden führen. Auffangstelle für Freizügigkeitsleistungen, für welche die austretende Person kein neue Zahlstelle mitteilte. |
Frage |
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Nein. Das Einkommen wird effektiv besteuert. Es erfolgt keine Zwischenveranlagung. |
Die Steuererklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Der Steuererklärung von EL-Bezügern muss eine Kopie der EL-Verfügung beigelegt werden. Falls eine Nullveranlagung gewünscht wird, muss dies auf Seite 4 des Hauptformulars der Steuererklärung angekreuzt werden (bei gleichzeitigem Verzicht auf allfällige Verrechnungssteuerguthaben). Sozialleistungsbezüger müssen mit der Steuererklärung eine Bestätigung des Sozialamtes einreichen. |
Die Kapitalleistungen unterliegen stets einer vollen Jahresleistung und werden gesondert besteuert. Besteuerung: 1/15 der Kapitalleistung für Verheiratete zu mind. 1,35% und max. 2,34% für alle übrigen Steuerpflichtigen zu mind. 1,80% und max. 3,60% |
Zu 80% wenn die Rente vor dem 1. Januar 2002 erstmals fällig wird und auf einem Vorsorgeverhältnis beruht, das bereits am 1. Januar 1987 bestand. Alle anderen Pensionskassenrenten sind zu 100% steuerpflichtig. |
Zu 100%. |
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