Inhalt
Fragenkatalog zur Kulturstrategie der Stadt Chur
Hinweise zum Fragenkatalog und zum weiteren Vorgehen
Die erste Phase der Kulturstrategie beinhaltet eine Auslegeordnung zum "Churer Kulturplatz". Diese bildet die Grundlage zur Kulturstrategie und soll die Qualität wie auch die Quantität des Kulturschaffens, des Angebots und der Förderstrukturen aufzeigen. Anhand dieses Ist-Zustandes werden in einer zweiten Phase kurz- und langfristige Positionen entwickelt, welche spezifische Sparten sowie allgemeine Ziele betreffen. Nach einer Vernehmlassung erfolgt Ende 2016 die Genehmigung der Kulturstrategie durch den Stadtrat und den Gemeinderat.
Die Stadt Chur und die Kulturkommission freuen sich auf Ihre rege Mitarbeit. Ihre Beantwortung der Fragen und Ihre Auseinandersetzung mit dem "Churer Kulturplatz" ist für das Gelingen einer zeitgemässen und nutzbaren Kulturstrategie wichtig, da nur Betroffene und Kulturinteressierte Auskunft über die gegenwärtige Situation geben können.
Für die Beantwortung der Fragen haben Sie bis Ende Juni 2014 Zeit und wir stehen für Auskünfte selbstverständlich zur Verfügung. Es steht Ihnen offen, ob Sie alle Fragen oder nur die Ihnen am Bedeutendsten beantworten wollen. Am Ende des Fragebogens haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, die von uns gestellten Fragen und Ihre Interessen zu gewichten.
Sie können den Fragebogen entweder per Post oder per E-Mail senden an:
Kulturfachstelle der Stadt Chur
Klostergasse 11
7000 Chur
caroline.morand@chur.ch
Telefon 081 254 44 10
Wir geben Ihnen die Gelegenheit, den Fragebogen persönlich am 24. Juni 2014, von 17.00 bis 18.00 Uhr im Rathaus, Poststrasse 33, Chur bei der Departementsvorsteherin, der Kulturbeauftragten und bei den Mitgliedern der Kulturkommission zu deponieren und weitere Anliegen vorzubringen.
Wir freuen uns auf einen konstruktiven Dialog!
Besten Dank für Ihre Mitarbeit und Ihr Engagement für den "Churer Kulturplatz"!
Caroline Morand, Kulturbeauftrage
Die erste Phase der Kulturstrategie beinhaltet eine Auslegeordnung zum "Churer Kulturplatz". Diese bildet die Grundlage zur Kulturstrategie und soll die Qualität wie auch die Quantität des Kulturschaffens, des Angebots und der Förderstrukturen aufzeigen. Anhand dieses Ist-Zustandes werden in einer zweiten Phase kurz- und langfristige Positionen entwickelt, welche spezifische Sparten sowie allgemeine Ziele betreffen. Nach einer Vernehmlassung erfolgt Ende 2016 die Genehmigung der Kulturstrategie durch den Stadtrat und den Gemeinderat.
Die Stadt Chur und die Kulturkommission freuen sich auf Ihre rege Mitarbeit. Ihre Beantwortung der Fragen und Ihre Auseinandersetzung mit dem "Churer Kulturplatz" ist für das Gelingen einer zeitgemässen und nutzbaren Kulturstrategie wichtig, da nur Betroffene und Kulturinteressierte Auskunft über die gegenwärtige Situation geben können.
Für die Beantwortung der Fragen haben Sie bis Ende Juni 2014 Zeit und wir stehen für Auskünfte selbstverständlich zur Verfügung. Es steht Ihnen offen, ob Sie alle Fragen oder nur die Ihnen am Bedeutendsten beantworten wollen. Am Ende des Fragebogens haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, die von uns gestellten Fragen und Ihre Interessen zu gewichten.
Sie können den Fragebogen entweder per Post oder per E-Mail senden an:
Kulturfachstelle der Stadt Chur
Klostergasse 11
7000 Chur
caroline.morand@chur.ch
Telefon 081 254 44 10
Wir geben Ihnen die Gelegenheit, den Fragebogen persönlich am 24. Juni 2014, von 17.00 bis 18.00 Uhr im Rathaus, Poststrasse 33, Chur bei der Departementsvorsteherin, der Kulturbeauftragten und bei den Mitgliedern der Kulturkommission zu deponieren und weitere Anliegen vorzubringen.
Wir freuen uns auf einen konstruktiven Dialog!
Besten Dank für Ihre Mitarbeit und Ihr Engagement für den "Churer Kulturplatz"!
Caroline Morand, Kulturbeauftrage
Informationen
- Datum
- 16. April 2014
- Herausgeber
- Stadt Chur
- Autor
- Kulturfachstelle
Dokumente
Name | |||
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Fragenkatalog_Kulturstrategie_Stadt_Chur.pdf (PDF, 416.43 kB) | Download | 0 | Fragenkatalog_Kulturstrategie_Stadt_Chur.pdf |
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Kulturfachstelle | Mettler Helena | 081 254 44 10 |