Die Pflichtersatzabgabe für den Feuerwehrdienst kann aufgrund eines Systemwechsels des Kantons Graubünden nicht mehr der Steuerrechnung der Gemeinde integriert werden. Neu erhalten feuerwehrpflichtige Personen, die keinen Feuerwehrdienst leisten, separate Rechnungen für die Ersatzabgabe. Diese werden voraussichtlich ab nächster Woche versandt.