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Nächtliches Dauerparkieren
Bewilligungspflicht
In Chur werden für Fahrzeuge, die über Nacht auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen abgestellt werden, Nachtparkgebühren erhoben. Auch wenn sie über einen privaten Abstellplatz oder Garage verfügen, Ihr Fahrzeug nachts aber trotzdem auf öffentlichem Grund parkieren, unterstehen Sie der Bewilligungspflicht.
Gebühren
Die Bewilligung kostet Fr. 50.-- monatlich und wird gemäss Verordnung halbjährlich zum Voraus in Rechnung gestellt. Wer ohne Bewilligung parkiert, macht sich strafbar.
Hier gelangen Sie zur Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund
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Kornplatz 10
Postfach 810
7001 Chur
Tel. 081 254 53 00
Fax 081 254 58 95
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Zugehörige Objekte
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Departement Finanzen Wirtschaft Sicherheit |
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Stadtpolizei | 081 254 53 00 | Kontaktformular |
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Support und Gewerbepolizei | 081 254 53 00 | Kontaktformular |
Frage |
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Die Rechnung für nächtliches Dauerparkieren wird halbjährlich im Voraus gestellt. |
Ja, anderslautende Vorschriften gehen dieser Bewilligung vor (z.B. Gebührenpflicht tagsüber, signalisierte Höchstparkzeiten etc.). |
Ja, wer sein Fahrzeug nachts regelmässig auf öffentlichem Grund parkiert, muss eine monatliche Gebühr von Fr. 50.-- bezahlen. Die Bewilligung kann am Schalter der Stadtpolizei beantragt werden. |
Diese Tatsache allein ist nicht ausschlaggebend. Das regelmässige Parkieren auf öffentlichem Grund ist die Besonderheit, welche zur Bewilligungspflicht führt. Hingegen nicht von Bedeutung ist der Umstand, ob ein Fahrzeughalter allenfalls über eine private Parkfläche verfügt, aber diese nicht immer beansprucht. |
Kann der Nachweis erbracht werden, dass ein Fahrzeug während mindestens einem Monat nicht mehr auf öffentlichem Grund parkiert wurde, so werden bereits entrichtete Gebühren auf Gesuch hin zurückerstattet. Dabei fallen nur ganze Monate in Betracht. |
Bis der Nachweis erbracht wird, dass man nicht mehr gebührenpflichtig ist. |
Aufgrund von Stichproben stellt die Stadtpolizei fest, wer regelmässig das Fahrzeug nachts auf öffentlichem Grund parkiert und somit gebührenpflichtig ist. Regelmässig ist ein nächtliches Parkieren nicht nur, wenn jede Nacht, sondern wenn immer wieder in der Nacht auf öffentlichem Grund parkiert wird. |